«Wir kennen das Risiko»
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Hausarzt warnt:«Wir kennen das Risiko»

Hausarzt Reto Rechsteiner (55) arbeitet und berät im Akkord
«Wir kennen das Risiko»

Täglich rufen die Menschen bei ihm an, erzählen ihm ihre Sorgen wegen des Coronavirus. Hausarzt Reto Rechsteiner (55) berät und organisiert im Notfall auch Tests zu Hause.
Publiziert: 19.03.2020 um 21:14 Uhr
|
Aktualisiert: 21.03.2020 um 09:43 Uhr
Anian Heierli

Am Wochenende klingelte sein Notfalltelefon ununterbrochen. Verunsicherte Personen, die über Husten und Halsweh klagten. Andere hatten Kontakt mit positiv getesteten Patienten. Hausarzt Reto Rechsteiner (55) aus Altdorf UR nimmt dann den Hörer ab, berät und beruhigt.

Für ihn und sein Team bedeutet die Corona-Krise viel Arbeit. Trotzdem sagt der Mediziner gelassen zu BLICK: «Die Hälfte unserer Arbeit besteht aus dringlichen Notfällen! Wir sind uns das gewohnt.»

«Wir kennen das Risiko und tun es trotzdem»

Doch die Situation ist ernst. Pfleger, Ärzte und Assistenten setzen sich täglich dem Risiko einer Ansteckung aus. Für Rechsteiner gehört die Gefahr zum Job. «Als ich anfing, war es Hepatitis. Nun ist es Corona. Wir kennen das Risiko und machen es trotzdem.»

Hausarzt Reto Rechsteiner (55) sagt: «Niemand darf unangemeldet in die Praxis kommen.»
Foto: Anian Heierli
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Erst kürzlich testete er einen Pfleger im Altersheim positiv auf Covid-19. Sauer ist er deshalb auf Personen, die die Situation unterschätzen. «Nach allen Warnungen im Fernsehen, Radio und in den Zeitungen haben wir Patienten, die wegen Lappalien in die Praxis kommen», sagt er. «Manche husten dort in die Hände, und wenn man sie darauf aufmerksam macht, lachen sie nur.»

Der Mediziner spricht Klartext: «Das ist verantwortungslos!» So holte ein Herz-und-Lungen-Patient in der Praxis seine Medikamente unangemeldet selbst ab – auch dafür hat Hausarzt Rechsteiner kein Verständnis.

Hausarzt würde in Spital aushelfen

Sein Rat: «Es wäre nützlich, wenn man die schlimmen Bilder aus der Lombardei öfters zeigt. Aufnahmen von Menschen, die auf Feldbetten ersticken, weil die Spitäler voll sind und es nicht genügend Beatmungsgeräte und Personal gibt.»

Falls es in Schweizer Spitälern zu Engpässen kommt, wollen Rechsteiner und seine Angestellten auch dort helfen. Wichtig sei im Moment, dass niemand unangemeldet ins Spital oder die Arztpraxis geht. «Wer Erkältungssymptome hat, soll sich vom Hausarzt telefonisch beraten lassen», sagt er. In solchen Fällen biete man die Spitex auf, die dann zu Hause Abstriche für Tests durchführe.

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Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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