«Ich habe Respekt vor einer Ansteckung»
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Chefarzt Walter Kistler (52):«Ich habe Respekt vor einer Ansteckung»

Chefarzt Walter Kistler (52) behandelt im Spital Davos Corona-Patienten
«Ich habe Respekt vor einer Ansteckung»

Die ersten Fälle hatte er bereits vor zwei Wochen. Chefarzt Walter Kistler (52) arbeitet im Spital Davos bis zu 100 Stunden pro Woche. Aktuell hat man zwei Beatmungsgeräte. Im Notfall kann auf vier aufgestockt werden.
Publiziert: 19.03.2020 um 21:12 Uhr
|
Aktualisiert: 21.03.2020 um 09:44 Uhr
Anian Heierli

Auf den ersten Blick ein perfekter Tag: keine Wolke am Himmel, schneebedeckte Gipfel und angenehme Temperaturen. Doch die Idylle täuscht. Das Coronavirus ist auch im Bündner Landwassertal auf dem Vormarsch. «Vor zwei Wochen hatten wir die ersten positiv getesteten Patienten», sagt Walter Kistler (52), Chefarzt im Spital Davos. Nun werden es mehr. Aktuell ist eine Person stationär wegen Covid-19 in Behandlung. Ihr Zustand ist zum Glück nicht kritisch.

Wer hat Vorrang, wenn es keine Atemgeräte mehr gibt?

«Die Lage ist ernst», betont Kistler. Zurzeit gibt es zwei Beatmungsplätze, notfalls kann auf vier aufgestockt werden. Ob das reichen wird, weiss niemand. Deshalb setzten sich die Ärzte mit schwierigen Fragen auseinander. «Etwa ob jüngere Personen Vorrang haben, wenn es keine Beatmungsgeräte mehr gibt», sagt der Chefarzt. Er schätzt: «Zeitlich sind wir rund einen Monat hinter Italien.»

Schon heute arbeitet Kistler 80 bis 100 Stunden die Woche. «Unser Pandemie-Plan läuft, und wir rüsten uns für die Welle.» Die grosse Arbeitsbelastung steckt er weg. Dennoch freut er sich über Leute, die heute dem medizinischen Personal mit Klatschen danken wollen. «Das ist ein schönes Zeichen», sagt er. «Vor allem, weil es bisher oft hiess, das Gesundheitssystem sei zu teuer und koste nur.»

Walter Kistler (52) behandelt im Spital Davos Corona-Patienten.
Foto: Anian Heierli
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Im Foyer werden Verdachtsfälle separiert

Im Spital Davos wird klar: Hygiene ist wichtiger denn je. Für Corona-Patienten werden Extra-Zimmer freigehalten, Verdachtsfälle separiert man bereits im Foyer, und Mitarbeiter ziehen einen Mundschutz an, wenn sie Risikopatienten wie ältere Menschen behandeln. «Ich habe Respekt vor einer Ansteckung», gibt Kistler zu. «Denn ich will das Virus nicht weiterverbreiten.»

Aktuell fährt das Spital medizinische Leistungen, die nicht zwingend notwendig sind, herunter. Doch was alles darunterfällt, ist laut Kistler nicht leicht zu beantworten. Zum Beispiel, ob ein Beinbruch zwingend ist oder nicht. Der Chefarzt schätzt, dass die Bevölkerung mittlerweile die Situation ernst nimmt und die Massnahmen vom Bund beachtet werden. «Abstand halten und Hände waschen», wiederholt Kistler. Für ihn ist es kein Problem, wenn man draussen das schöne Wetter geniesst. Solange man es alleine macht.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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