«Wir erwarten einen Tsunami an Notfällen»
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Alarm in Regionalspitälern:«Wir erwarten einen Tsunami an Notfällen»

Pflegefachfrau Corina Maron (47) und ihr Kollege Edwin Meier (60)
«Wir erwarten einen Tsunami von Notfällen»

Die Krankenpfleger bereiten sich auf den grossen Ansturm vor. Die Solidarität in der Bevölkerung berührt sie sehr.
Publiziert: 19.03.2020 um 21:20 Uhr
|
Aktualisiert: 21.03.2020 um 09:42 Uhr
Beat Michel

Im Viertelstundentakt fahren Krankenwagen am Spital Affoltern am Albis ZH vor, laden Patienten aus. Am Haupteingang stehen zwei Zelte – eines vom Zivilschutz, eines als Wartezimmer im Freien. Drei Personen warten. Sie tragen Atemschutzmasken.

Die Pandemie ist angekommen. Pflegefachfrau Corina Maron (47) verdeutlicht: «Der Betrieb läuft schon jetzt auf Hochtouren. Wir haben 100 Prozent mehr Aufnahmen im Notfall als vor der Pandemie.»

Sie leitet im Spital die Abteilung Pflege, Soziales und Therapien. Zum Interview kommt sie mit ihrem Arbeitskollegen Edwin Meier (60), er leitet die Pflege im benachbarten Pflegezentrum Sonnenberg.

Maron arbeitet seit elf Jahren als Pflegefachfrau im Spital Affoltern am Albis, Pflegefachmann Edwin Meier (60) ist seit 30 Jahren im  Pflegezentrum Sonnenberg tätig. Eine so schlimme Pandemie haben beide noch nicht erlebt.
Foto: Beat Michel
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Schutzmaske wegen Kontakt

«Ich muss eine Schutzmaske tragen, weil ich in Kontakt mit einer positiv getesteten Person war», erklärt Maron. «Um mein Umfeld zu schützen, nicht mich selbst.»

Edwin Meier setzt sich konsequent mit zwei Meter Abstand auf die Bank. So eine schlimme Pandemie hat das Duo noch nie erlebt. Sie arbeitet seit elf Jahren hier, er gar seit 30.

Die aktuelle Belastung ist gross. Jeden Tag kommen neue Verdachtsfälle rein. Die Patienten müssen bis zum Testresultat isoliert werden: 24 Stunden lang. Zeit und Platz sind knapp – doch das Schlimmste kommt erst noch. «Wir erwarten einen Tsunami von Notfällen», sagt Maron.

«Zustände, die wir uns nicht vorstellen können»

Trotz Hygiene und Schutzmassnahmen rechnet das Spital mit Ansteckungen beim Personal. Corina Maron rechnet mit Ausfällen von 30 bis 50 Prozent. «Es werden Zustände herrschen, wie wir uns das kaum vorstellen können.»

Die Pflegefachfrau ist froh, dass der Bund früh reagiert hat. «Das verschafft uns Zeit. Wir haben alle planbaren Operationen verschoben, behandeln nur noch Notfälle.»

Edwin Meier arbeitet mit einem anderen Fokus. Er und seine Crew umsorgen die Risikogruppe Nummer 1: ältere Menschen, viele mit Vorerkrankungen. Am 15. März führte das Heim einen Besucherstopp ein. Meier: «Es belastet die Angehörigen, dass sie ihre Eltern nicht mehr sehen dürfen. Sie haben Angst um ihre Liebsten.»

Applaus macht Mut

Die Aktion «Applaus auf dem Balkon» finden beide sensationell. «Das ist eine tolle Geste, das schätzen wir sehr. Ich bekomme bei dem Gedanken gleich Hühnerhaut», sagt Edwin Meier. Corina Maron fügt an: «Eine solche Rückmeldung aus der Bevölkerung macht uns Mut. Ja, das berührt mich zutiefst.»

BLICK bittet Sie deshalb: Machen auch Sie mit. Gehen Sie am Freitag um 12:30 Uhr kurz ins Freie – natürlich ohne grosse Menschenansammlung – und applaudieren Sie für 60 Sekunden den unermüdlichen Helferinnen und Helfern, dem Pflegepersonal, den Ärztinnen und Ärzten, den Angestellten in den Apotheken.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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