Referenzzinssatz bleibt stabil
Das bedeutet der Entscheid für Mieterinnen und Hausbesitzer

Aufatmen bei Schweizer Miethaushalten: Nach zwei Erhöhungen in Folge ist der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten dieses Mal stabil geblieben. Was das nun auch für Hausbesitzer heisst.
Publiziert: 01.03.2024 um 12:34 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2024 um 10:24 Uhr
Die Immobilienexperten der UBS erwarten keine weitere Erhöhung des Referenzzinssatzes. Im Bild: Überbauung in Sins AG.
Foto: Thomas Meier
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Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent. Nach zwei Erhöhungen in Folge bleibt der für Miethöhe massgebende Zinssatz stabil. Für Miethaushalte heisst das: Sie dürfen vorerst aufatmen. Denn ein Anstieg des Referenzzinssatzes hätte eine Erhöhung des Mietzinses zur Folge.

Warum einige Mieter trotzdem eine Erhöhung bekommen

Der letzte Anstieg des Referenzzinssatzes kommunizierte das BWO im Dezember 2023 – damals stieg er von 1,50 Prozent auf 1,75 Prozent. Unter Berücksichtigung der Teuerung und der allgemeinen Kostensteigerungen ermächtigte das die Vermieter, die bestehenden Mieten, die auf einem Referenzzinssatz von 1,50 Prozent basieren, ab April 2024 um rund 3,2 Prozent zu erhöhen. Für Mietverhältnisse, die aktuell noch zu einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent laufen, ist eine Erhöhung der Miete um bis zu 10 Prozent möglich.

Wie es um die Angebotsmieten steht

Hier steht ein weiterer Anstieg bevor. «Bei den Angebotsmieten kommt die zunehmende Knappheit am Mietwohnungsmarkt weiter zum Tragen», sagte Ursina Kubli (44), Leiterin Immobilien Research der Zürcher Kantonalbank, zuletzt zu Blick. Es werden zu wenige Wohnungen gebaut. Die Zahl leerer Wohnungen wird im kommenden Jahr deshalb laut den Experten weiter zurückgehen, was die Suche nach einer bezahlbaren Mietwohnung erschwert.

Wohin es mit dem Referenzzinssatz weiter geht

Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal von 1,69 auf 1,72 Prozent angestiegen. Zwar wird jede neu abgeschlossene Hypothek grundsätzlich teurer, was den Durchschnittszinssatz nach oben zieht. Der Abstand zum nächsten Schwellenwert von 1,875 Prozent ist aber immer noch sehr gross. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, erfolgt die nächste Erhöhung, da der Referenzzinssatz bei der Berechnung auf den nächstliegenden Viertelprozentwert auf- oder abgerundet wird. Im laufenden Jahr dürfte es nach Ansicht der meisten Ökonomen zu keinem Anstieg mehr kommen. Denn sie rechnen mit Leitzinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diese würden den durchschnittlichen Zinsanstieg bei den Hypotheken dämpfen.

Wie es bei den Nebenkosten aussieht

Vielen Mieterinnen und Mieter mussten bereits 2023 zum Teil Nachzahlungen von mehreren Hundert Franken leisten, weil ihre Nebenkosten stark gestiegen sind. Grund dafür waren vor allem die hohen Preise für Heizöl und Gas. Diese sind inzwischen wieder gesunken, jedoch weiterhin starken Schwankungen ausgesetzt. Zudem wurde Strom deutlich teurer – im Schnitt um 18 Prozent. Das wird 2024 bei der Nebenkostenabrechnung merklich zu Buche schlagen, vor allem in Häusern mit Wärmepumpen, die mit Strom betrieben sind.

Was Hausbesitzer interessieren dürfte

Gleichzeitig sind mit den global sinkenden Inflationsraten Leitzinssenkungen durch die Zentralbanken näher gerückt, was sich bereits seit letztem Herbst in tieferen längerfristigen Zinssätzen widerspiegelt. «Wir rechnen für Juni 2024 mit einer ersten Leitzinssenkung um 25 Basispunkte durch die SNB», heisst es in einer UBS-Studie. Zwei weitere Senkungen um jeweils 25 Basispunkte dürften im September und Dezember 2024 folgen, sofern die hiesige Inflation nicht unerwartet steigt. Während die Zinssätze für Festhypotheken ihren Höhepunkt bereits überschritten haben, dürften die Geldmarkthypotheken – auch Saron-Hypotheken genannt – ab Mitte Jahr also ebenfalls sinken. Das sind gute Nachrichten auch für Hausbesitzer. (uro/dvo/SDA)


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