«Staatsanwaltschaft lenkt von der eigenen Verantwortung ab»
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Brians Anwälte «erschüttert»:«Staatsanwaltschaft lenkt von der eigenen Verantwortung ab»

Verfahren wegen 33 neuer Delikte
Brian soll in U-Haft kommen

Der schweizweit bekannte Häftling Brian Keller kommt wohl doch nicht frei. Die Staatsanwaltschaft will erneut U-Haft beantragen – dem 27-Jährigen werden 33 neue Delikte vorgeworfen.
Publiziert: 03.11.2022 um 00:14 Uhr
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Aktualisiert: 03.11.2022 um 21:05 Uhr

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung des bekanntesten Häftlings der Schweiz, Brian Keller, nicht akzeptieren. Er soll wegen eines neuen Verfahrens von der Sicherheitshaft direkt in Untersuchungshaft versetzt werden. Brians Anwälte zeigten sich am Donnerstagnachmittag an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz erschüttert über die jüngste Entwicklung im Falle ihres Mandanten. Aufgrund des U-Haft-Antrags wird Brian demnach nicht wie vorgesehen am Montag freikommen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie nicht gegen die am Dienstag bekannt gewordene Verfügung des Obergerichts zu Brians Entlassung aus der Sicherheitshaft vorgehe. Stattdessen beantragt sie Untersuchungshaft wegen eines hängigen Verfahrens, in welchem Brian 33 Delikte zur Last gelegt werden, die er zwischen November 2018 und Juni 2022 begangen haben soll.

Versuchte schwere Körperverletzung

Es gehe dabei um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und einfache Körperverletzung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht Wiederholungsgefahr.

Der Fall um Häftling Brian Keller (Bild) löste in der Schweiz immer wieder Diskussionen aus.
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Laut Brians Anwälten betreffen die Vorfälle ausschliesslich die Zeit, in der er in Einzelhaft sass. «Brian wehrte sich gegen diese unzulässige Form der Isolationshaft, er befand sich in einer Notstandssituation», sagte Rechtsanwalt Thomas Häusermann.

Sowohl der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, als auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter kritisierten die Haftbedingungen von Brian zu dieser Zeit. «Brian hat sich aufgelehnt gegen diese unmenschlichen Haftbedingungen. Und dafür soll er nun in Untersuchungshaft», sagte Häusermann.

Anwälte wollen Rechtsmittel ergreifen

Der Betroffene selber habe gefasst, aber enttäuscht auf die Nachricht reagiert. «Du wirst entlassen, aber bleibst im Gefängnis. Stellen Sie sich einmal vor, wie diese Nachricht bei ihm angekommen sein muss», sagte Rechtsanwalt Bernard Rambert. Brian habe am Telefon gesagt, dass er sicher sei, dass das Recht eines Tages auf seiner Seite sein werde.

Dessen Anwälte wollen Rechtsmittel gegen die erneute Untersuchungshaft ergreifen, beurteilen die Aussichten auf Erfolg aber als bescheiden.

Die Anwälte kritisierten zudem, dass eine von ihnen eingereichte Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Folter im Zusammenhang mit Brians Haftbedingungen von den Behörden auf die lange Bank geschoben werde. Seit über einem Jahr sei in der Sache praktisch nichts passiert.

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Entscheid vermutlich nächste Woche

Über den neuen Antrag auf Untersuchungshaft wird das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich voraussichtlich nächste Woche entscheiden. Der Entscheid kann an das Obergericht und danach an das Bundesgericht weitergezogen werden. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid muss Brian laut seinen Anwälten auf jeden Fall im Gefängnis bleiben.

Brian befindet sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Das Zürcher Obergericht gab am Dienstag bekannt, der 27-Jährige müsse aufgrund drohender Überhaft entlassen werden. Brian wird vorgeworfen, von Januar 2017 bis Oktober 2018 im Strafvollzug verschiedene Delikte begangen zu haben. Die Strafe, die er dafür voraussichtlich bekommen wird, könnte durch die jahrelange Untersuchungs- und Sicherheitshaft aber bereits verbüsst sein.

Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte Brian im November 2019 für die zwischen 2017 und 2018 begangenen Delikte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Das Obergericht Zürich erhöhte die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate, worauf das Bundesgericht diesen Entscheid mit Urteil vom 12. November 2021 aufhob und das Verfahren ans Obergericht zurückwies. Dieses hat noch kein neues Urteil gefällt. (SDA/noo)

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Pressekonferenz Brian Keller 03. November 2022

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