Seine Opfer litten Todesangst
Zürcher Bandenchef bedrohte Jugendliche – verurteilt

Wegen Erpressung und Misshandlung von Jugendlichen wurde der Bandenchef L.B. bereits 2014 inhaftiert. Fast zehn Jahre später musste er sich wegen ähnlicher Delikte erneut vor Gericht verantworten.
Publiziert: 09.10.2023 um 19:01 Uhr

Sie terrorisierten, erpressten und bedrohten Jugendliche – die 2009 gegründete G-Level-Gang. Rund 100 Mitglieder folgten den Befehlen ihres Anführers und machten mehrere Schweizer Städte unsicher. Der damals 29-jährige Bandenchef wurde 2014 vom Bezirksgericht Lenzburg zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Der Grund: Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung und Erpressung.

Doch das war nicht das Ende der Jugendbande. Denn auch im vergangenen Jahr war die G-Level-Gang aktiv, wie «ZüriToday» nach Einsicht in den Strafbefehl schreibt. Daraus geht hervor, dass der bereits 2014 verurteilte Anführer L.B. nun erneut wegen diverser Delikte zu einer saftigen Busse von über 10'000 Franken bestraft wurde.

Opfer litten Todesangst

Der gebürtige Zürcher ist heute 38 Jahre alt und hat sich in Süddeutschland niedergelassen. Für seine Straftaten kehrte L.B. jedoch in seine Heimat zurück. Im Juli 2022 drohte er einem Jugendlichen mit Schlägen, wenn dieser sich nicht auf Knien bei ihm entschuldigen würde. Dann zwang er ihn, sich auf den Rücken zu legen. L.B. setzte sich auf dessen Oberkörper und drückte mit seinen Knien die Arme des wehrlosen Opfers zu Boden.

So hat die Berner Zeitung im Jahr 2014 über die G-Level-Gang berichtet.
Foto: Screenshot Berner Zeitung
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Nur wenige Monate nach diesem Vorfall beging der 38-Jährige drei weitere Straftaten in den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau. Bei einem Aufnahmeritual bedrohte der Bandenchef drei Männer mit dem Tod. Während L.B. von 10 bis 1 rückwärts zählte, hielt sein Gehilfe einem der Männer ein Messer an den Hals. Die Opfer litten Todesangst – laut dem Bandenchef war die Drohung nur ein Scherz.

Geldstrafe von insgesamt 10'020 Franken

Zudem wurden auf dem Handy des Schweizers Videos mit Gewaltdarstellungen sowie pornografisches Material sichergestellt. Der Bandenchef wurde der mehrfachen Nötigung und Drohung sowie der Verbreitung und des Besitzes von Gewaltdarstellungen und des Eigenkonsums harter Pornografie schuldig gesprochen. Dafür muss er eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 70 Franken, Verfahrenskosten von 1400 Franken sowie Gutachten von 220 Franken bezahlen – insgesamt 10'020 Franken. (gs)

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