Rechtsstreit in Zumikon
Verhindern Schmetterlinge den Bau von Luxuswohnungen?

An einem der beliebtesten Wander- und Spazierwege in Zumikon oberhalb von Zürich sollen luxuriöse Bauten entstehen. Doch ein Anwohner stellt sich quer – mit tierischer Hilfe.
Publiziert: 06.01.2024 um 16:54 Uhr
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Aktualisiert: 09.01.2024 um 10:19 Uhr

Die Idylle am Wassbergholzweg in Zumikon oberhalb von Zürich zieht besonders an Wochenenden zahlreiche Spaziergänger und Wanderer an. Doch die gute Lage ist auch attraktiv für findige Bauherren. So plant etwa der Immobilien-Tycoon Thomas Prajer auf dem Gelände einer in die Jahre gekommenen Villa ein Projekt mit luxuriösen Eigentumswohnungen.

Auf einer angrenzenden, bisher nicht bebauten Wiese am Denkmalweg, will auch die Zolliker Immobilienfirma Meili Unternehmungen drei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage bauen. Dies schreibt die «Zürichsee-Zeitung». Obwohl der Zumiker Gemeinderat für beide Projekte bereits grünes Licht gab, steht das am Denkmalweg geplante Vorhaben nun plötzlich vor unerwarteten Hindernissen.

Es könnte ein schützenswertes Biotop sein

Grund dafür ist der Rekurs eines Anwohners. Dieser machte beim Baurekursgericht Zürich geltend, dass die Wiese, wo die Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollten, ein schützenswertes Biotop sei. Ende 2022 gab ihm das Baurekursgericht recht, worauf die Immobilienfirma den Fall an das Verwaltungsgericht weiterzog.

Die Gemeinde Zumikon liegt an bester Lage oberhalb von Zürich.
Foto: Keystone
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Der Bauherr hatte auch beim Verwaltungsgericht kein Glück: Es erachtete die Einwände des Nachbarn gegen das Bauprojekt als berechtigt und beantragte eine Schutzwürdigkeitsabklärung der Wiese und somit eine Aufhebung der Baubewilligung.

Im Urteil des Verwaltungsgerichts heisst es, das Baurekursgericht habe in Anwesenheit beider Parteien einen Augenschein vor Ort genommen. Dabei seien konkrete Hinweise auf ein Biotop entdeckt worden. Den Einwand der Bauherrschaft, man habe selbst eine Überprüfung durchgeführt und kein Biotop ausmachen können, lehnt das Gericht ab.

«Mosaik aus Gehölzen und artenreichen Wiesen»

Vielmehr, argumentiert das Gericht, finde man auf dem besagten Grundstück ein «Mosaik aus Gehölzen und artenreichen Wiesen» vor, das mit Trockenmauern und Asthaufen einen schutzwürdigen Lebensraum für diverse heimische Tiere und Pflanzen darstelle. Beispielsweise seien zahlreiche Vögel und Insekten, besonders Schmetterlinge, zu beobachten gewesen. Ausserdem würden bereits mehrere bekannte Naturschutzgebiete in nächster Nähe liegen.

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz verlangt von den Kantonen, dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch die Erhaltung von Biotopen entgegenzuwirken. Dass der Lebensraum auf der betreffenden Wiese nicht als Biotop erfasst ist, spielt keine Rolle: Ein fehlender Eintrag lässt laut dem Gericht nicht auf das Fehlen eines Biotops schliessen.

Nach dem Entscheid ist nun die Gemeinde am Zug. Sie muss entscheiden, ob die Wiese tatsächlich ein Biotop ist und daher unter Schutz gestellt wird. Bis dahin ist die Wiese für Bauvorhaben gesperrt. (noo)

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