Bundesgericht bestätigt Urteil
Ruben K. tötete Freund (†23) im Rausch – 12 Jahre Knast

Ruben K. hatte 2014 in seinem Elternhaus in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen Freund erschlagen. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Galeristen wegen vorsätzlicher Tötung durch das Zürcher Obergericht bestätigt – er muss 12 Jahre in den Knast.
Publiziert: 22.12.2023 um 13:50 Uhr
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Aktualisiert: 22.12.2023 um 14:55 Uhr

Das Tötungsdelikt im Dezember 2014 in der elterlichen Villa in Küsnacht ZH war barbarisch. Das Zürcher Obergericht muss ab Montag nochmals beurteilen, ob der Deutsche Ruben K.* (37) seinen Kollegen Alex Faber (†23) im Wahn getötet und seine damalige Verlobte in einem Londoner Hotel doch vergewaltigt hat. K. hatte Faber eine Kerze in den Hals gerammt. Knapp neun Jahre nach der Tat liegt mit dem am Freitag nun ein endgültiges Urteil vor.

Das Bundesgericht wies die Beschwerden des Beschuldigten sowie der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 31. Mai 2022 ab. Das Obergericht verurteilte den deutschen K., der aus einer Galeristenfamilie stammt und selber Inhaber einer Galerie war, zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufgeschoben wurde.

Vorsätzliche Tötung und Vergewaltigung

Es verurteilte K. nicht nur wegen vorsätzlicher Tötung, sondern auch wegen Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung seiner damaligen Freundin im Oktober 2014 in einem Londoner Hotel. Gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung wehrte sich der Mann zuletzt erfolglos vor dem Bundesgericht.

Goldküsten-Killer Ruben K. wurde zu zwölf Jahren verurteilt.
Foto: Blick
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Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte für die Sexualdelikte einen Schuldspruch wegen qualifizierter Vergewaltigung sowie mehrfacher, teilweise qualifizierter Nötigung. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft ein höheres Strafmass, nämlich 16 statt 12 Jahre Freiheitsstrafe.

Das Bezirksgericht Meilen verurteilte den Beschuldigten Ende Juni 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren. Das Obergericht kassierte dieses Urteil jedoch. Es attestierte dem Mann aufgrund des Drogenkonsums selbstverschuldete Unzurechnungsfähigkeit und reduzierte die Strafe auf 3 Jahre. Das Bundesgericht wies dieses Urteil jedoch zurück, das Zürcher Obergericht musste den Fall noch einmal aufgreifen. (SDA)

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