Prozess gegen Ruben K. (37) muss neu aufgerollt werden
Tötete der Goldküsten-Killer Alex Faber im Drogenwahn?

Neuauflage des Goldküsten-Killer-Prozesses: Hat Ruben K. 2014 seinen Freund Alex Faber im Wahn umgebracht, oder war er trotz eines Drogenrausches schuldfähig? Diese Frage soll das Obergericht ab Montag klären – erneut.
Publiziert: 30.05.2022 um 07:55 Uhr
Viktor Dammann

Das Tötungsdelikt im Dezember 2014 in der elterlichen Villa in Küsnacht ZH war barbarisch. Das Zürcher Obergericht muss ab Montag nochmals beurteilen, ob der Deutsche Ruben K.* (37) seinen Kollegen Alex Faber (†23) im Wahn getötet und seine damalige Verlobte in einem Londoner Hotel doch vergewaltigt hat. Das Bundesgericht hob letztes Jahr das Urteil auf.

Der Fall des Goldküsten-Killers beschäftigt die Justiz seit Jahren. 2019 hatte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Meilen in zweifacher Hinsicht «gekehrt».

Das Opfer soll ihm als bedrohliches Alien erschienen sein

In der Untersuchung hatte der angeklagte Galeristensohn ausgesagt, er habe seinen Kollegen für ein bedrohliches Alien mit grünem Gesicht, roten Augen und langen Ohren gehalten. In einem Gewaltexzess hatte er mit einem 1,2 Meter hohen und sechs Kilo schweren Kerzenständer auf Kopf und Körper seines langjährigen Kollegen eingeschlagen. Danach dem noch lebenden Schwerverletzten eine grosse Kerze in den Rachen gestossen und ihn schliesslich erwürgt.

Goldküsten-Killer Ruben K. steht ab Montag wieder vor dem Zürcher Obergericht.
Foto: Blick
1/8

Die Verteidigung machte seinen Kokain- und Ketamin-Konsum für die schreckliche Tat verantwortlich. Er sei von seinen Wahnvorstellungen beherrscht und schuldunfähig gewesen.

Für das Bezirksgericht Meilen war Ruben K. schuldfähig

Das Bezirksgericht wollte nichts von der Alien-Geschichte wissen. Auch bei den angeklagten Sexualdelikten an seiner damaligen Verlobten stellte sich das Bezirksgericht klar gegen den Galeristensohn, der alles bestritten hatte. Die Frau hatte ausgesagt, Ruben K. habe sie in einem Hotel in London vergewaltigt und sexuell genötigt. Das erste Urteil: 12½ Jahre Gefängnis.

Zwei Jahre später musste sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen. Ruben K. hatte das Urteil angefochten. Und er hatte überraschend Erfolg: Das Gericht billigte ihm zu, die Tötung seines Kollegen Alex in selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen zu haben. Es lasse sich nicht widerlegen, dass Ruben K. in einem Ketamin-Wahn gehandelt habe. «So legte er noch eine Niklaus-Puppe auf die Leiche seines Opfers», so das Gericht.

Strafe von 12½ auf drei Jahre Knast gesenkt

Bei diesem Verschulden sei eine Strafe von drei Jahren angemessen. Von den Sexualdelikten war Ruben K. – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen worden.

Neben der Freiheitsstrafe wurde er zu einer stationären Massnahme zur Heilung seiner Drogensucht verurteilt.

Mutter des Opfers: «Ich habe leider keine Erwartungen»

Im Nachgang des Prozesses zeigte sich Katja Faber (58), die Mutter des Opfers, über das Urteil des Obergerichts empört. «Das Leben meines Sohnes hat offenbar keinen Wert», sagte sie damals zu Blick. «Der Tod meines Sohnes ist doch kein Kollateralschaden eines Süchtigen wie eine kaputte Fensterscheibe.»

Katja Faber will auch diesmal beim Prozess persönlich dabei sein. Doch Erwartungen habe sie leider keine. «Es ist jetzt siebeneinhalb Jahre her, dass mein Sohn getötet wurde. Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit», sagt sie zu Blick.

* Name geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?