Neun Jahre wegen Mordes
Neun Jahre Knast für Hammer-Mord – Osman G. verurteilt

Im Oktober 2018 ist es in einer Luzerner Pension zu einem blutigen Angriff gekommen. Das Opfer, ein 64-jähriger Mann, verstarb später im Spital. Jetzt wurde Täter Osman G.* (24) verurteilt.
Publiziert: 29.03.2022 um 16:12 Uhr

Osman G.*, damals 21-jährig, schlich sich im Oktober 2018 in der Luzerner Pension Zihlmatt ins Zimmer von Michael B.* (64) und ging mit einem Hammer in der Hand in Lauerstellung. Als Michael B. eintrat, schlug der heute 24-Jährige zu. Mehrmals. Drei oder vier Hammerschläge trafen Michael B. am Hinterkopf, auch das Gesicht des Opfers wurde entstellt. Zwei Monate später starb der Verletzte an den Folgen der Schläge.

Dafür wurde G. nun der Prozess gemacht. Er muss neun Jahre in den Knast, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Der 24-Jährige wurde wegen Mordes und Diebstahls verurteilt. Wegen Diebstahls deshalb, weil bei einer Zimmer-Durchsuchung eine Motorsäge gefunden worden war, die er bei einer Baustelle gestohlen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung verlangte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Begründung: G. sei krank, er leide an einer Schizophrenie und sei kein skrupelloser, kaltblütiger Täter.

Brutales Vorgehen: Osman G. schlug mehrmals auf den Kopf seines Opfers ein.
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30'000 Franken Genugtuung für Opferangehörige

Für Osman G. wurden drei Gutachten erstellt. Eines der Gutachten besagte, die «Einsichtsfähigkeit» beim Täter sei «nicht aufgehoben» gewesen, «jedoch die Steuerungsfähigkeit». Sowohl Opfer als auch Täter waren seit mehreren Monaten in der Pension für Menschen in schwierigen Lebenssituationen wohnhaft gewesen. Der Beschuldigte behauptete vor Gericht, er habe das Opfer nicht gekannt. Zum Tatmotiv wurde an der Verhandlung nichts bekannt. Doch Osman G. ist geständig.

Das Gericht hielt fest, dass beim Mord eine schwer verminderte und beim Diebstahl eine leicht verminderte Schuldfähigkeit bestanden hatte. Osman B. werden 286 Tage Untersuchungshaft angerechnet. Zudem wurde eine stationäre Massnahme angeordnet.

Den Angehörigen von Michael B. muss Osman B. eine Genugtuung von 30'000 Franken zahlen, dazu kommen 1500 Franken Schadenersatz. Der Täter muss zudem die Verfahrens- und Gerichtskosten im Umfang von 70'000 Franken bezahlen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden und ist somit noch nicht rechtskräftig. (noo)

* Namen geändert

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