Waffen und Kriegsutensilien im Gepäck
Ukraine-Söldner an Schweizer Grenze verhaftet

Schweizer Grenzbeamte haben am Zoll in Tägerwilen TG einen Kolumbianer aufgegriffen. Der Mann hatte Waffen und Kriegsutensilien dabei. Er wollte sich in der Schweiz von seiner Tätigkeit als Söldner in der Ukraine erholen.
Publiziert: 26.01.2023 um 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2023 um 13:14 Uhr

Einen Dolch, einen Schalldämpfer, ein Bajonett für eine Kalaschnikow, ein Ziel- sowie ein Nachtsichtgerät. Diese Waffen und Kriegsutensilien haben Schweizer Grenzbeamte am 5. Oktober 2022 am Zoll in Tägerwilen TG bei einem einreisenden Kolumbianer (32) sichergestellt.

Der Mann wurde verhaftet. In seinem Gepäck fanden die Grenzbeamten ausserdem einen Legionärsvertrag mit der Ukraine. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, gab der Kolumbianer an, er habe während sechs Monaten als Söldner in der Ukraine gekämpft und wolle vor seiner Rückkehr ins Kriegsgebiet zwei Wochen Ferien machen in der Schweiz.

Er muss nur die Verfahrenskosten bezahlen

Nach 24 Stunden kam der Mann wieder auf freien Fuss. Die Staatsschutzabteilung der Bundesanwaltschaft eröffnete jedoch ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und gegen das Embargogesetz mit Bezug zur Ukraine. Dieses untersagt die Durchfuhr von militärischen Gütern aus der Ukraine.

Der Kolumbianer ging den Schweizer Grenzbeamten am 5. Oktober 2022 ins Netz (Archiv).
Foto: Keystone
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Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat die Bundesanwaltschaft den Kolumbianer per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagesätzen von 30 Franken verurteilt. Probezeit: zwei Jahre. Der Entscheid wurde kürzlich rechtskräftig. Die Verfahrenskosten von 1000 Franken muss der 32-Jährige bezahlen. Wie die Bundesanwaltschaft weiter verfügte, sollen die beschlagnahmten Waffen und das Zubehör vernichtet werden.

Schweizern blüht härtere Strafe

Mit dem Entscheid kommt der Kolumbianer vergleichsweise glimpflich davon. Wäre er Schweizer, würde ihm zusätzlich eine Strafe wegen des Einsatzes für eine fremde Armee drohen. Diese kann bis zu drei Jahren Gefängnis betragen. Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnhaft, sind davon nicht betroffen. Für Doppelbürger gibt es spezielle Regelungen.

Es ist bekannt, dass mehrere Schweizer Bürger in der Ukraine kämpfen. Bei der Schweizer Militärjustiz laufen deshalb sieben Verfahren. Sollten diese Personen in die Schweiz einreisen, würden sie verhaftet. Neben den Schweizer Söldnern stehen Ausländer aus zahlreichen weiteren Staaten in der Ukraine im Kriegseinsatz. (noo)

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