Babygeschäft darf offen bleiben
Aargauer Ladenbesitzer wehrt sich gegen Corona-Verbot

Die Nachricht traf Ladenbesitzer im Kanton Aargau hart: Wegen Corona müssen alle Geschäfte schliessen. Nur Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien bleiben offen. Dagegen wehrte sich Thomas Obrist (49) – mit Erfolg. Er darf trotzdem weiter offen haben.
Publiziert: 19.12.2020 um 19:54 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2020 um 17:11 Uhr
Johannes Hillig

Ein letztes Mal den Laden aufschliessen, ein letztes Mal für seine Kunden da sein. Mit diesem Gefühl betritt Thomas Obrist (49) am Samstagmorgen sein Baby-Geschäft in Baden-Dättwil AG. Denn am Abend zuvor hat der Kanton Aargau mit einem Corona-Hammer überrascht. Alle Läden müssen schliessen. Ab Montag dürfen nur noch Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien offen bleiben. Ein harter Entscheid, der sogar über die Massnahmen des Bundesrates hinaus geht.

Doch damit will sich der 49-Jährige nicht zufriedengeben. Er wendet sich mit einem Schreiben an den Regierungsrat. Schliesslich müssten werdende Eltern sich in Fachgeschäften auch trotz Corona weiter beraten lassen können und die Möglichkeit haben, wichtige Dinge für das Baby zu bekommen. So zum Beispiel Stillartikel, Babyflaschen oder Artikel, um das Zuhause kindersicher zu machen.

Sein Appell an die Regierung: «Lassen Sie uns auch in Zukunft verlässlich unseren Beitrag für das Wohlergehen unserer Jüngsten leisten. Dauerhaft offene Türen unserer Fachgeschäfte sind dafür eine ebenso notwendige wie sinnvolle Voraussetzung.»

Solche Bilder, wie hier im Shoppi Tivoli in Spreitenbach AG, will der Kanton Aargau verhindern. Daher müssen alle Läden ab Montag schliessen.
Foto: Leserreporter
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Das Geschäft muss nicht schliessen

Kurze Zeit später bekommt Thomas Obrist Antwort von der Kantonsärztin Yvonne Hummel. Sein Schreiben hat die Behörden überzeugt. Der Babyladen muss nicht schliessen. Er «kann geöffnet bleiben», schreibt die Kantonsärztin. Die Begründung für die Ausnahme: «Alle in Ihrem Brief aufgeführten Babyfachartikel entsprechen dem täglichen oder dringlichen Bedarf unserer Allgemeinverfügung.»

Thomas Obrist ist erleichtert – und verwirrt. «Darf ich also nur die Artikel verkaufen, die ich in dem Schreiben erwähnt habe? Denn eigentlich erfüllen alle unsere Produkte die Kriterien, sind wichtig für den täglichen Gebrauch», sagt der Ladenbesitzer zu BLICK. Ebenfalls unklar ist, ob jetzt alle Baby-Läden im Kanton Aargau offenbleiben dürfen.

Bestimmte Artikel dürfen nicht verkauft werden

Genaue Informationen gibt das Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) am Samstag nicht heraus. «Wir werden voraussichtlich morgen Erläuterungen zur Allgemeinverfügung veröffentlichen», sagt DGS-Sprecher Michel Hassler zu BLICK. Bei den Non-Food-Produkten gebe es auch dringliche oder für den täglichen Bedarf notwendige Produkte. So zum Beispiel Windeln oder Babypflege-Produkte. Und Hassler betont: «Artikel des Sortiments, die nicht den Kriterien entsprechen, dürfen grundsätzlich nicht verkauft werden.»

Für Thomas Obrist ist erst einmal wichtig zu wissen, dass er am Montag seinen Laden wieder aufschliessen kann. «Wir müssen nicht schliessen. Das ist eine wunderbare Nachricht. Auch für unsere Kunden. Jetzt können wir weiter für sie da sein.»

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