Ferien in Risikogebieten
Das müssen Sie über die Quarantäne-Pflicht wissen

Wenn Sie aus den Ferien in einem Risikogebiet in die Schweiz zurückkehren, müssen Sie in Quarantäne. Haben Sie Anspruch auf Lohn, wenn Sie in Quarantäne sind? Müssen sich Mitbewohner auch isolieren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 19.12.2020 um 18:15 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2020 um 19:05 Uhr
«GetYourLawyer»

Von Reisen ins Ausland wird wegen des Coronavirus nach wie vor abgeraten. Besonders in den letzten Wochen wurden wieder viele Länder von den Schweizer Behörden zu Gebieten mit erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr erklärt. Das kann erhebliche Auswirkungen auf den Ferienrückkehrer haben.

Welche Länder gelten aktuell als Risikogebiete?
Die Webseite des Bundesamt für Gesundheit BAG veröffentlicht eine vollständige Liste aller Länder mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Aufgrund der sich ständig ändernden Situation wird sie regelmässig aktualisiert. Informieren Sie sich also unbedingt aus dieser Liste.

Was mache ich, wenn ich aus einem Risikogebiet komme?
Kurze Antwort: Bleiben Sie zu Hause. Momentan gilt eine Pflichtquarantäne. Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet müssen Sie sich nach Einreise in die Schweiz sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben. Sie dürfen das Haus für die folgenden zehn Tage nicht verlassen. Ausserdem ist Ihnen für den gesamten Quarantänezeitraum der Kontakt zu allen anderen Personen ausserhalb Ihres eigenen Haushalts strengstens untersagt. Diese Pflichtquarantäne gilt übrigens auch für Kinder, egal welchen Alters.

Wer aus einem Risikogebiet in die Schweiz zurückkehrt, muss 10 Tage in Quarantäne.
Foto: Getty Images
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Muss ich mich nach meinen Ferien beim Gesundheitsamt melden?
Ja. Innerhalb von zwei Tagen nach Rückkehr aus dem Risikogebiet müssen Sie sich bei der zuständigen Kantonsbehörde melden. Ansonsten riskieren Sie eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Ich habe Mitbewohner – müssen die ebenfalls in Quarantäne?
Nein. Ist die totale Isolierung (siehe unten) innerhalb Ihres Haushalts möglich, ist für etwaige andere Mitbewohner eine Quarantäne nicht notwendig. Falls eine Isolation nicht möglich ist, heisst das aber auch, dass für alle Mitbewohner ebenfalls 10 Tage lang strengstes Kontaktverbot mit Aussenstehenden gilt, wenn Sie in engem Kontakt mit der positiv getesteten Person stehen.

Was bedeutet «totale Isolierung»?
Das heisst, dass sich die isolierte Person lediglich in einem einzigen Zimmer aufhält; und zwar für die gesamten 10 Tage. Es sollte regelmässig gelüftet werden, Türen müssen aber verschlossen bleiben. In dem Zimmer wird auch gegessen und geschlafen. Keine andere Person darf das Zimmer betreten. Idealerweise soll auch ein eigenes, vom Isolierzimmer aus direkt betretbares Badezimmer benutzt werden. Ist das nicht möglich, müssen alle sanitären Anlagen nach Benutzung sofort gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantänepflicht halte?
Jeder Kanton überwacht die gemeldeten Fälle und überprüft die Einhaltung der Quarantäne. Das geschieht etwa durch Telefonanrufe – oder sogar mittels unangemeldeter polizeilicher Kontrolle an der Haustür. Bei der Einreise müssen Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Aber auch Reiseorganisationen oder Fluggesellschaften teilen sie den Kantonsbehörden mit.

Erhalte ich Lohnabzüge wegen der Quarantänepflicht?
Sind Sie von einer Geschäftsreise aus einem Risikogebiet in die Schweiz zurückgekehrt, bezahlt Ihr Arbeitgeber auch während der Quarantäne den Lohn weiter. Viele Arbeitgeber wurden von dieser Pflicht jedoch befreit, wenn die Reise privat war und sie während der Corona-Massnahmen durchgeführt wurde. Informieren Sie sich also bevor Sie Ihre Ferien antreten!

Was darf ich während der Quarantänezeit erledigen?
Nichts! Sie sind unter Quarantäne, vergessen Sie das bitte nicht. Es ist Ihnen also weder erlaubt, einen Spaziergang zu unternehmen, noch den Hund auszuführen, noch Lebensmittel zu besorgen. Lediglich Arztbesuche sind erlaubt; aber nur in Einzelfällen. Und selbst dann müssen Sie den Mindestabstand einhalten und sollten öffentliche Verkehrsmittel vermeiden.

Meine 10 Tage Quarantäne sind vorüber – was nun?
Ist die Quarantäne ohne Symptome überstanden, kehren Sie in ein einigermassen normales Leben zurück. Sie dürfen das Haus wieder verlassen. Beobachten Sie sich aber dennoch, denn Symptome können durchaus auch noch nach der Quarantäne auftreten. Also halten Sie Abstand und tragen Sie wenn nötig eine Maske.

Artikel von Content-Partner

Dieser Artikel wurde von «GetYourLawyer» erstellt. Weitere Informationen unter getyourlawyer.ch

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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