Zu teuer und unnötig
Bundesrat will keine zweite SRG

Mitte-Präsident Gerhard Pfister hatte angeregt, ein zweites Service-public-Angebot zu schaffen. Der Bundesrat hält das für keine gute Idee.
Publiziert: 02.02.2023 um 13:16 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2023 um 13:17 Uhr

In der Schweiz soll es kein zweites Service-public-Informationsangebot geben. Der Bundesrat befürchtet eine Verzettelung der Kräfte unter zwei öffentlich finanzierten Anbietern. Und der Einfluss eines zweiten Service-public-Angebots auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt sei a priori unklar.

Das schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu einem Postulat von Mitte-Präsident Gerhard Pfister. Dessen Idee: Ein zweiter nationaler Anbieter könnte eine wesentliche Verbesserung der Vielfältigkeit der Berichterstattung herbeiführen – und damit auch eine Qualitätssteigerung. So wie in Deutschland, wo es mit ARD und ZDF auch zwei konkurrenzierende öffentlich-rechtliche Sendegruppen gebe.

Der Bundesrat ist nicht überzeugt: Es sei sinnvoller, zu überprüfen, inwiefern nicht auch private das Angebot der SRG erbringen könnten, um den Spielraum zu vergrössern und die Abgabe möglichst tief zu halten, findet er.

Der Bundesrat will keine zweite SRG. Das schreibt er in seiner Antwort auf einen Vorstoss ...
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SRG müsste Leistung reduzieren

Ein zweites öffentlich finanziertes Informationsangebot liesse sich ohne deutliche Reduktion der bestehenden Abgabeanteile für die SRG sowie für die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen nicht finanzieren, argumentiert der Bundesrat. Eine höhere Abgabe für Radio und Fernsehen würde politisch kaum akzeptiert.

Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass ein neues lineares Radio- und TV-Angebot dem Trend zu Online- und Social-Media-Angeboten zuwiderlaufe. Auch würde ein kostenloses Onlineportal den Wettbewerb verzerren.

Nationalrat hat das letzte Wort

Pfister will im Postulat geklärt haben, ob neben der SRG eine zweite Konzession vergeben werden könnte für einen Service public Auftrag von Radio- und Fernsehprogrammen sowie mit Onlinebeiträgen in der Sparte Informationen. Der Bundesrat soll sich zur Machbarkeit eines solchen Angebots und den finanziellen Konsequenzen äussern.

Über das Postulat entscheidet nun der Nationalrat. (SDA/sf)

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