Regeln für Grossanlässe trotz Corona
Berset beim Bierverbot zurückgepfiffen

Kein Alkoholverbot im Stadion und zu zwei Dritteln volle Eishockey-Hallen: Bei den Grossanlässen musste Bundesrat Alain Berset Kompromisse schliessen. Die Kantone hätten sich strengere Regeln gewünscht. Ob Bier ausgeschenkt wird, entscheiden letztlich sie.
Publiziert: 02.09.2020 um 20:52 Uhr
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Aktualisiert: 26.10.2020 um 10:36 Uhr
Berset trinkt selber gerne ein Schluck Bier – wie hier an der Olma: Sportfans hätte er wegen Corona gern aufs Trockene gesetzt.
Foto: Keystone
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Gianna Blum

Sitz- und Maskenpflicht, zu zwei Drittel gefüllte Sportstadien – und kein generelles Alkoholverbot: Der Bundesrat hat sich auf die Bewilligungskriterien geeinigt, die ab 1. Oktober für Anlässe mit über 1000 Personen gelten. Und die sind zwar streng, aber weniger streng als das, was im Vorfeld an die Öffentlichkeit gedrungen ist.

So beim Eishockey: Ursprünglich hiess es, die Hallen dürften nur zur Hälfte gefüllt werden, was bei den Klubs Existenzängste ausgelöst hatte. Die Ligen haben nun aber offensichtlich erfolgreich lobbyiert: Ihre Hallen dürfen, genau wie Fussballstadien unter freiem Himmel, maximal zu zwei Dritteln gefüllt werden.

Nicht nur Alain Bersets (48) Innendepartement, sondern auch die Kantone hätten beim Hockey lieber weniger Zuschauer zugelassen. Allerdings können die Kantone die Kapazitätsregeln individuell verschärfen. Ansonsten gilt: Sektoren für Gästefans sind nicht erlaubt. Und es braucht – natürlich – ein Schutzkonzept des Veranstalters, der das auch durchsetzen muss.

Schwammige Regelung für Alkohol

Auch beim Alkoholverbot wurde SP-Mann Berset zurückgepfiffen. Eigentlich hätte er die Sportfans wegen Corona aufs Trockene legen wollen, wie BLICK-Recherchen im Vorfeld ergeben haben. Stattdessen haben sich die Regierungsmitglieder auf die schwammige Formulierung geeinigt, dass der Alkoholkonsum so weit «eingeschränkt» werde müsse, dass die Zuschauer die Schutzkonzepte einhalten könnten.

«Es ist zulässig, Alkohol zu verkaufen», stellt Berset klar. Aber die Kantone sollen nach Bedarf auch strengere Regelungen bestimmen können. Ob Berset das Alkoholverbot letztlich dem Bundesrat vorgelegt hat, lässt er auf Nachfrage offen. Und sagt nur: «Ich kann mit dieser Lösung leben.»

Viel Verantwortung den Kantonen

Die Kantone können also den Sportfans das Bier verbieten. Und der Entscheid, ob Fussballmatches, Konzerte oder Kongresse stattfinden, liegt ebenfalls bei ihnen. Grundsätzlich gilt Sitzpflicht und es braucht auch hier ein Schutzkonzept, mit dem der Veranstalter vor allem auch aufzeigen muss, wie die Personenströme geleitet werden.

Die Bewilligungen für sämtliche Grossanlässe erteilen die Kantone abhängig von den eigenen Contact-Tracing-Kapazitäten und der epidemiologischen Lage vor Ort erteilen.

Nur begeistert sind die Kantone darob nicht. Lukas Engelberger (45), Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), nennt die neuen Regeln «eine Herausforderung». Das Contact-Tracing bei über 1000 Personen sicher zu stellen, sei keine leichte Aufgabe – und die Kapazitäten liessen sich nicht unendlich ausbauen. Zudem hätten sich die Kantone gewünscht, dass das Bundesamt für Gesundheit die Schutzkonzepte der Sport- und Kultur-Dachverbände noch unter die Lupe nimmt.

Wenn die Corona-Fallzahlen plötzlich wieder ansteigen, ist es ebenfalls an den Kantonen, die Bewilligungen zu widerrufen. Auch dann, wenn es erst wenige Tage vor dem Konzert oder dem Match ist. Bundesrat Berset räumt ein: «Mir ist bewusst, dass das die Lage für die Veranstalter sehr schwierig macht.» Denn Planungssicherheit sehe anders aus.

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