Alain Berset will ein Alkoholverbot im Stadion!
0:00
Grossanlässe trotz Corona:Berset will ein Alkoholverbot im Stadion!

Bundesrat entscheidet am Mittwoch
Alain Berset will ein Alkoholverbot im Stadion!

Ab dem 1. Oktober sind Grossveranstaltungen wieder erlaubt. Doch die Kriterien dafür sind noch nicht geregelt. Der Bundesrat entscheidet am Mittwoch – auch über Kapazitätsbeschränkungen und ein Alkoholverbot.
Publiziert: 01.09.2020 um 16:42 Uhr
|
Aktualisiert: 26.10.2020 um 10:36 Uhr
Ruedi Studer

Ab 1. Oktober fällt die 1000er-Regel – Grossveranstaltungen sind wieder erlaubt. Allerdings dürfen Sportfans und Musikfreunde nur unter bestimmten Bedingungen wieder ins Stadion oder in die Konzerthalle. Der Bund will gewisse Mindeststandards festlegen, die in allen Kantonen gelten. Welche das sind, darum wird hinter den Kulissen weiterhin gerungen.

Der Bundesrat entscheidet am Mittwoch. Dabei werden zwei Punkte besonders zu reden geben, was Sportanlässe betrifft: Die geplanten Kapazitätsbeschränkungen und ein Alkoholverbot!

Gefährliche Mischung

Wie verschiedene Quellen gegenüber BLICK bestätigen, plant SP-Gesundheitsminister Alain Berset (48), den Alkoholausschank im Stadion zu verbieten. Grund: Unter Alkoholeinfluss halten die Leute den gebührenden Corona-Abstand weniger ein. Alkohol und viele Menschen seien eine gefährliche Mischung, heisst es aus Bundesbern.

Ab 1. Oktober fällt die 1000-Personengrenze für Grossveranstaltungen. Gesundheitsminister Alain Berset plädiert für ein Alkoholverbot bei Grossanlässen.
Foto: Keystone
1/10

Dem Vernehmen nach kommt Berset damit einem Wunsch aus verschiedenen Kantonen nach, die ein Verbot gefordert haben. Als Vorbild dienen zudem internationale Sportanlässe etwa im Fussball, bei welchen heute schon ein Alkoholverbot gilt.

Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter (56) soll dem Vorschlag positiv gegenüber stehen – gerade im Zusammenhang mit der Hooligan-Frage, wo ja auch immer wieder Alkohol im Spiel ist.

Widerstand aus SVP

Aus den SVP-Departementen hingegen kommt Widerstand – wie schon so oft. Dort stellt man sich langsam die Frage, auf welche «seltsamen Ideen» Berset sonst noch kommt.

SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) kündigt jedenfalls bereits Opposition an. «Wir lehnen ein Alkoholverbot in Stadien entschieden ab», sagt er zu BLICK. Die letzten Monate hätten gezeigt, dass sich die Bevölkerung sehr verantwortungsvoll verhalte und so Neuansteckungen verhindert würden. «Die Sportclubs sind bei den Schutzmassnahmen bereits enorm entgegenkommend», findet Aeschi. «Man darf ihnen jetzt nicht noch weitere Steine in den Weg legen, sie brauchen die Chance für einen Neustart.»

Doch die Verbotsbefürworter wiegeln ab: Es sei ja keine ewige Massnahme, sondern der Corona-Lage geschuldet. Das Alkoholverbot wäre übrigens eine Sonderreglung für den Sport, gälte hingegen nicht für Musikanlässe.

Berset hält an Kapazitätsbeschränkung fest

Bei den Kapazitätsbegrenzungen wiederum bleibt Berset bei seinem bisherigen Vorschlag. So dürfen in den Stadien nur Sitzplätze angeboten werden. Bei Aussenveranstaltungen wie Fussball können zwei Drittel besetzt werden, bei Innenveranstaltungen wie Eishockey nur die Hälfte.

Während sich der Fussball mit dieser Lösung abfinden kann, laufen die Eishockeyclubs dagegen Sturm. Auch im Bundesrat dürfte dieser Punkt nochmals zu reden geben. Für Berset hingegen ist die zusätzliche Vorsicht in den Innenräumen ein «zentraler Punkt», wie es heisst.

Die weiteren Bedingungen dürften weniger umstritten sein: So sollen die Stadien in Sektoren mit jeweils 100 Leuten unterteilt werden, damit die Rückverfolgung im Ernstfall gewährleistet werden kann. Zudem gilt Sitzplatz- und Maskenpflicht. Und Gästefans erhalten keinen Einlass.

Die Chancen stehen gut, dass SP-Magistrat Berset mit seinen Vorschlägen im Bundesrat weitgehend durchdringt.

Kantone müssen Anlässe bewilligen

Grundsätzlich gilt: Veranstaltungen mit über 1000 Personen müssen von den Kantonen bewilligt werden. Eine Bewilligung ist nur möglich, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt – verschlimmert sich diese, kann die Bewilligung wieder entzogen werden. Entscheidend ist zudem, dass die Kantone über genügend Kapazitäten für das Contact Tracing verfügen.

Und schliesslich braucht es Schutzkonzepte. Dazu gehören eine grundsätzliche Sitzpflicht, bei gewissen Anlässen soll es offenbar auch Stehmöglichkeiten geben.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Kommentare