Bundesrat macht vorwärts
Die E-ID soll jetzt als App kommen

Nach dem Nein des Stimmvolks zu einer elektronischen Identitätskarte aus privater Hand macht der Bund nun vorwärts mit einer eigenen Version.
Publiziert: 29.06.2022 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2022 um 17:25 Uhr

Ein elektronischer Identitätsnachweis aus privater Hand? Nein, fand die Bevölkerung im letzten März. Die Botschaft bei der Ablehnung an das E-ID-Gesetz an den Bund war deutlich: Ausweise, auch im Internet, sind Sache des Staates. Eine solche E-ID würde es zum Beispiel erlauben, online einen Betreibungsauszug zu beziehen oder Alkohol zu kaufen.

Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) präsentierte im Anschluss an die Bundesratssitzung nun den Vorschlag, wie die staatliche E-ID aussehen könnte. Wie versprochen, wird der Bund die E-ID herausgeben und auch die technische Infrastruktur dafür betreiben.

Mit der App zur E-Identitätskarte

Nutzerinnen und Nutzer sollen «grösstmögliche Kontrolle» über die eigenen Daten haben, heisst es im Vorschlag, der nun in die Vernehmlassung geht. Wie vom Parlament gefordert, soll der Datenschutz gewährleistet werden, indem die Daten dezentral gespeichert werden, und möglichst wenig Datenflüsse entstehen. Das neue Gesetz soll ausserdem technologieneutral formuliert sein.

Das Referendumskomitee konnte jubeln: Das Stimmvolk verwarf letzten Frühling die Vorlage für ein E-ID-Gesetz deutlich.
Foto: keystone-sda.ch
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Der Bund will nun eine App anbieten, in dem die E-ID sicher verwaltet werden kann. Ziel sei, dass sie dereinst auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden kann.

Der Ausweis im Internet soll für die Bevölkerung freiwillig und kostenlos sein. Sämtliche Behördengänge, die dadurch online möglich werden, müssen wie bislang auch am Schalter angeboten werden.

Parlament machte Druck

Der Erfolg des Referendums im März 2021 war überraschend deutlich. 64 Prozent sagten Nein zur privaten E-ID, wie sie zunächst vorgesehen war. Zu gross war die Skepsis im Volk gegen das Konglomerat aus Wirtschaftspartnern, die bei der damaligen Gesetzesvorlage als Herausgeber eine wichtige Rolle gespielt hätten.

Bereits im Mai nach dem Volks-Nein hatte der Bundesrat einen neuen Versuch angekündigt. Im Nachgang hatte das Parlament auch Vorstösse aus sämtlichen Fraktionen überwiesen, welche die E-ID aus staatlicher Hand verlangten. (gbl)

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