Berset will Beizen schon Ende Mai ganz öffnen!
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Berset will Beizen schon Ende Mai ganz öffnen!

Die Corona-Zahlen sinken – und damit steigt der Spielraum für weitere Lockerungsschritte. Nun dürfen Wirte hoffen, dass sie schon Ende Monat ihre Gaststuben öffnen können. Bundesrat Alain Berset fasst diesen Schritt ins Auge.
Publiziert: 11.05.2021 um 01:03 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2021 um 06:31 Uhr
Ruedi Studer und Pascal Tischhauser

Trotz der Lockerungsschritte von Mitte April hat die Schweiz die Corona-Entwicklung im Griff. Die Fallzahlen sind stabil – mit Tendenz nach unten. Auch die Situation in den Spitälern ist unter Kontrolle. Selbst die wissenschaftliche Corona-Taskforce sieht ihre Schreckensszenarien überholt und zeigt sich offen für Lockerungen.

Der Druck auf weitere Öffnungsschritte ist in den letzten Tagen damit nochmals gestiegen. Und SP-Gesundheitsminister Alain Berset (49) zeigt sich gemäss Blick-Informationen bereit, einzulenken.

Jubeltag für die Wirte?

Das heisst: Schon Ende Mai sollen die Beizen auch in der Gaststube wieder Essen auftischen und Kaffee bringen dürfen. Natürlich immer verbunden mit Schutzkonzepten. Einen entsprechenden Vorschlag will Berset dem Gesamtbundesrat diesen Mittwoch servieren – danach sollen die Kantone dazu befragt werden.

Seit dem 19. April sind die Restaurant-Terrassen wieder offen.
Foto: Keystone
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An welchem Tag genau die Restaurants ihre Innenräume öffnen dürfen, sei noch offen. Definitiv entscheiden wird der Bundesrat wohl erst an seiner Sitzung vom 26. Mai. Die vollständige Beizenöffnung dürfte in den Tagen darauf folgen – am ehesten per 31. Mai. Das wäre analog zur Terrassenöffnung, die per 19. April auch am Montag nach der Bundesratssitzung erfolgte.

Übergang in Stabilisierungsphase

Dass der Bundesrat die Beizenöffnung schon jetzt aufs Lockerungsmenü setzt, macht durchaus Sinn: Viele Kantone haben den Impfturbo gezündet und piksen mittlerweile auch Personen ausserhalb der besonders gefährdeten Risikogruppen. Das Ziel, sämtliche impfwilligen Risikopersonen vollständig zu impfen, dürfte Ende Mai weitgehend erreicht sein.

Das Erreichen dieses Ziels wäre ein wichtiger Meilenstein in Bersets Drei-Phasen-Modell. Denn damit könnte der Übergang von der Schutz- in die Stabilisierungsphase erfolgen, mit der auch weitere Öffnungsschritte möglich sind – immer unter der Voraussetzung, dass die Epidemie-Dynamik unter Kontrolle bleibt.

Danach sieht es derzeit aus. «Angesichts der rückläufigen Corona-Zahlen muss der Bundesrat nun weitere Lockerungsschritte für das Gastgewerbe ankündigen», findet Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (59). In andern Bereichen – etwa Fitnesszentren oder Kinos – seien die Innenbereiche ja auch geöffnet, moniert er. Zudem müsse die Öffnung für alle kommen – und nicht etwa nur für Geimpfte oder Getestete. «Es kann ja nicht sein, dass man ein Covid-Zertifikat vorweisen muss, wenn man einen Kaffee trinken will. Das würde faktisch zu einer Zweiklassengesellschaft und einem Impfzwang führen», ist er der Ansicht.

Homeoffice-Pflicht steht zur Debatte

Die Chancen stehen gut, dass auch Platzer das Öffnungsmenü des Bundesrats mundet. Denn schon in der Konsultation zum Drei-Phasen-Modell vom April stellte Berset die Beizenöffnung in Aussicht. «Klar ist für den Bundesrat, dass er diesen Schritt gehen möchte, wenn es die epidemiologische Lage Ende Mai 2021 erlaubt», heisst es im Papier. Und das scheint der Fall zu sein.

Die Beizenöffnung ist nicht die einzige Lockerung, die Berset dem Bundesrat zur Debatte stellt. So soll der Präsenzunterricht in der Tertiärstufe, also an Universitäten und Fachhochschulen, bald wieder möglich sein, sofern regelmässig Covid-Tests durchgeführt werden. Zudem könnte die Homeoffice-Pflicht durch eine Empfehlung zur Heimarbeit ersetzt werden – ebenfalls wenn ein entsprechendes Testregime aufgezogen wird.

Kurzarbeit verlängern

Diskutiert werden zudem Lockerungen im Detailhandel (mehr Personen pro Laden), im Sport und allenfalls im Bereich der Freizeiteinrichtungen. Auch zur Reise-Quarantäne dürfte es eine Aussprache geben. Es stellt sich die Frage, ob Geimpfte bei einer Rückkehr aus dem Ausland in Quarantäne müssen.

Und schliesslich wird schon längst ein Entscheid zur Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erwartet – auch dieser dürfte am Mittwoch gefällt werden.

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