Zwei Beamte erschossen
Polizisten-Killer Andreas S. wegen Mordes angeklagt

Zur Vertuschung von Wilderei soll Andreas S. (38) zwei Polizisten erschossen haben. Nun ist er wegen Mordes angeklagt worden.
Publiziert: 10.05.2022 um 16:41 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2022 um 17:33 Uhr

Wegen tödlicher Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar im Westen Deutschlands hat die Staatsanwaltschaft gegen den «Polizisten-Killer» Andreas S. (38) Anklage wegen Mordes erhoben. Das teilte die Justiz in Kaiserslautern am Dienstag mit.

S. soll Ende Januar die beiden Polizisten Alexander K.* (†29) und Yasmin B.* (†24) bei einer Autokontrolle erschossen haben. Der grausame Mord bei Kusel im Bundesland Rheinland-Pfalz hatte landesweit Entsetzen ausgelöst.

Mordverfahren gegen zweiten Verdächtigen eingestellt

Kurz nach der Tat kam der 38 Jahre alte Deutsche in Untersuchungshaft. Die Justiz gehe davon aus, dass der Mann zur Verdeckung von Jagdwilderei handelte, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zunächst hatte auch ein mittlerweile 33-Jähriger unter Mordverdacht gestanden. Das Verfahren gegen den Mann sei eingestellt, soweit es den Vorwurf des Mordes betraf, hiess es.

Der mutmassliche Polizisten-Killer Andr. as S (38) ist wegen Mordes. angeklagt worden
Foto: Polizei
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Den Ermittlungen zufolge schoss Andreas S. zunächst «überraschend aus der Schrotflinte aus kurzer Entfernung auf den Kopf» von Yasmin B., die schwer verletzt und bewusstlos auf die Strasse stürzte. Danach soll S. mehrfach mit einem Jagdgewehr auf Alexander K. geschossen und ihn schwer verletzt haben. Der letzte Schuss traf den Polizisten am Kopf und war tödlich.

Andreas S. schoss erneut auf Yasmin B.

«Als der 38-Jährige dann die auf der Strasse liegende Polizeibeamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsuchte, bemerkte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen, dass sie noch lebte, und gab mit der Schrotflinte einen weiteren Schuss auf ihren Kopf ab», teilte die Staatsanwaltschaft der pfälzischen Stadt mit.

Die Anklagebehörde wirft Andreas S. einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie zwei weitere vollendete Morde vor, zusätzlich Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. (zis/SDA)

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