Neues Negativzins-Regime
Raiffeisen verlangt Geld für «Fluchtgelder»

Raiffeisen Schweiz ändert das Negativzinsenregime: Neu empfiehlt die Genossenschaft ihren Raiffeisenbanken und Niederlassungen, bei gewissen Privatkunden Negativzinsen zu erheben.
Publiziert: 26.01.2021 um 09:06 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 16:54 Uhr

Es ist ein Strafzins: Wer Geld deponiert, muss nicht nur Gebühren bezahlen, sondern auch noch einen Prozentsatz seines Vermögens abdrücken. Das Regime gilt jetzt auch bei gewissen Privatkunden der Raiffeisenbank.

Dies betrifft Personen, die bei der Bank kurzfristig grosse Geldbeträge deponieren wollen. Eine Raiffeisen-Sprecherin bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur AWP eine entsprechende Meldung der «NZZ».

Bei den langjährigen Privatkunden bleibt Raiffeisen allerdings dabei, keine Negativzinsen zu verrechnen. Am Ende liege der Entscheid jeweils bei den einzelnen Raiffeisenbanken und Niederlassungen, diese seien frei in der Umsetzung und Ausgestaltung der Empfehlungen von Raiffeisen Schweiz.

Heinz Huber, CEO der Raiffeisen Schweiz: Bislang verzichtete er auf Negativzinsen bei Privatkunden.
Foto: Keystone
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Reaktion auf UBS

Im Firmenkundengeschäft rät Raiffeisen Schweiz ihren Banken schon seit Juli 2016 zur Verrechnung von Negativzinsen. Dies geschehe immer in Hinblick auf die Gesamtkundenbeziehung. Im Privatkundengeschäft hingegen wurde bislang keine Weitergabe von Negativzinsen empfohlen.

Der Hintergrund der Änderung: Mehrere Banken haben inzwischen ihr Negativzinsregime verschärft. Vor zwei Wochen etwa senkte mit der UBS die grösste Schweizer Bank die Schwelle für die Erhebung von Negativzinsen im Privatkundengeschäft auf 250'000 Franken – ein Schritt mit Signalwirkung.

Für Banken werde es zunehmend unmöglich, die wirtschaftlichen Folgen der negativen Zinsen zu kompensieren, begründete die Grossbank dies damals. Die Banken müssen auf ihren Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Negativzinsen von 0,75 Prozent bezahlen, wenn sie eine gewisse Freigrenze überschreiten.

«Flucht» vor Negativzinsen

Kurz vor Weihnachten war schon bekannt geworden, dass die Postfinance die Schwelle, ab der Negativzinsen gezahlt werden müssen, für gewisse Kunden auf 100'000 Franken gesenkt hat.

Mit ihrer Empfehlungsänderung will sich Raiffeisen nun davor schützen, dass Kunden anderer Bank auf der «Flucht» vor Negativzinsen ihre Gelder kurzerhand bei ihr parkieren.

Man beobachte die Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt und auch das Verhalten der Marktteilnehmer weiterhin sehr genau und behalte sich vor, die Situation bei Bedarf neu zu beurteilen, so die Genossenschaft. (SDA/ise)

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