Mangelware Gas und Strom
Blackout-Planung für kommende Monate ist eine Blackbox

Gas und Elektrizität könnten im nächsten Winter zur Mangelware werden. Deshalb bereitet sich der Bundesrat darauf vor, im Notfall selber zu entscheiden, wer wie viel bekommt. Wie genau ein solches Szenario aber in der Realität aussehen wird, bleibt weiterhin offen.
Publiziert: 20.08.2022 um 12:03 Uhr
Yves Demuth («Beobachter»)

Werden Gas und Strom im Winter knapp, muss der Bundesrat entscheiden, wer wie viel bekommt. Die entsprechenden Verordnungen liegen im Entwurf vor. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) will sie aber nicht herausgeben, erklärt ein Sprecher.

Der Inhalt der Verordnungen ist brisant. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wird darin beim Bundesrat beantragen, bei der Energie «die temporäre Aussetzung der freien Marktwirtschaft» zu akzeptieren. So hat es die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen in einer Präsentation beschrieben. Nimmt der Bundesrat die Verordnungen an, muss er bei der Energie Angebot und Nachfrage selbst in Einklang bringen.

Das zuständige BWL sucht nun per Stelleninserat eine Person, die als Notkommunikationsverantwortliche das Krisenmanagement organisieren und den Krisenstab leiten soll. Das Risiko bestehe, dass es eine grossflächige Strom- und Gasmangellage gebe, sagte Anfang August auch Werner Luginbühl, Präsident der Elektrizitätskommission, der «NZZ am Sonntag».

Strom und Gas könnten im Winter knapp werden.
Foto: AFP
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Kein Elektroöfeliverbot

Per Verordnung soll bestimmt werden, dass in Notlagen zum Beispiel Saunas, Schwimmbäder, Schaufensterbeleuchtungen und Schneekanonen nicht mehr betrieben werden dürfen.

Ein BWL-Sprecher dementiert aber Medienberichte, wonach die 700'000 Menschen, die mit Gas heizen, bei einer Strommangellage in kalten Wohnungen sitzen müssten. Bei einem Gasausfall würde das Heizen mit einem Elektroöfeli erlaubt bleiben. Erst wenn selbst das Heizen mit strombetriebenen Wärmepumpen verboten werden müsste, werde das Elektroöfeli nicht mehr erlaubt sein.

Aktuelle Ausgabe des «Beobachter».
Beobachter
Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch

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