Aus diesen Ländern sind sie eingereist
Bereits über 24'000 Ferienrückkehrer in Quarantäne

Seit einem Monat zählt der Kanton Zürich die Einreisenden aus Risikoländern. Aus Spanien und dem Balkan kommen die meisten Quarantänepflichtigen.
Publiziert: 03.09.2020 um 18:16 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2020 um 10:30 Uhr
Aline Leutwiler

Um der weltweiten Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, erstellt das BAG etwa alle zwei Wochen eine Quarantäneliste. Länder auf dieser Liste verzeichnen besonders hohe Ansteckungszahlen. Für Rückkehrer in die Schweiz aus diesen Staaten gilt deshalb eine zehntägige Quarantänepflicht.

Weil sich nicht alle gleichermassen an die Quarantänepflicht halten, werden die Passagierdaten der Flugreisenden erfasst. Bis vor einem Monat wurden die Daten an den Bund gesendet, der diese dann den Kantonen zukommen liess. Laut den Kantonen dauerte das allerdings bis zu einem Monat, bis die Daten tatsächlich ankamen.

Zürich übernimmt das Zepter

Zürich beschloss deshalb die Daten vom Flughafen Zürich selbst zu erfassen. Die Flughafenpolizei sendet die Passagierdaten nun direkt an das Contact-Tracing-Team von Zürich. Weil die meisten Flugreisenden am Flughafen Zürich ankommen, sind dessen Daten von besonderer Wichtigkeit. Nach einem Monat lässt sich nun das erste Fazit ziehen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht rund alle zwei Wochen eine neue Quarantäneliste.
Foto: Keystone
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Seit dem 4. August wurden knapp 24'000 Rückkehrer aus Risikogebieten erfasst. Diese Woche waren es 4000, die Woche davor 6000. Es werden also weniger. Von all diesen Personen befinden sich 2658 Menschen in Quarantäne.

Ferienrückkehrer aus Spanien

Stand letzte Woche kamen die meisten Rückkehrer aus Spanien. Aus dem beliebten Ferienland sind mit Abstand die meisten Personen zurückgekehrt. Danach kommen einige osteuropäische Staaten: Kosovo, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien.

Auch unter den Top 10 ist die USA mit rund 1500 Rückkehrern. Weiter gehören auch Montenegro, Rumänien, Brasilien und Israel zu den häufigsten Rückkehrer-Staaten.

Quarantänekontrollen nehmen ab

Der Kanton führt Kontrollen durch, ob die Quarantänepflicht auch tatsächlich eingehalten wird. Mittlerweile wurden knapp 700 Kontrollen durchgeführt. Bei wie vielen Personen auch tatsächlich festgestellt wurde, dass sie sich nicht an die Quarantäne-Vorschriften gehalten haben, gibt der Kanton Zürich nicht bekannt. Wer sich nicht an die bestehenden Regelungen hält, riskiert eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Kriterien für die Quarantäneliste

Die Quarantäneliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird laufend aktualisiert. Einreisende aus Ländern, die auf dieser Liste stehen, müssen bei der Rückkehr in die Schweiz zwei Wochen in Quarantäne.

Das BAG legt drei Kriterien fest, um Länder auf die Liste zu setzen:

  1. Die Neuinfektionen im Land über die letzten zwei Wochen sind höher als 60 Ansteckungen pro hunderttausend Einwohner.
  2. Die Ansteckungszahlen des Landes sind nicht verlässlich, und es besteht eine Annahme zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko.
  3. In den letzten Wochen reisten wiederholt infizierte Personen in die Schweiz ein.

Ist bereits ein Kriterium erfüllt, so kann das BAG das Land auf die Liste setzen. Allerdings behält sich das BAG vor, die Liste zu einem beliebigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.

Die Quarantäneliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird laufend aktualisiert. Einreisende aus Ländern, die auf dieser Liste stehen, müssen bei der Rückkehr in die Schweiz zwei Wochen in Quarantäne.

Das BAG legt drei Kriterien fest, um Länder auf die Liste zu setzen:

  1. Die Neuinfektionen im Land über die letzten zwei Wochen sind höher als 60 Ansteckungen pro hunderttausend Einwohner.
  2. Die Ansteckungszahlen des Landes sind nicht verlässlich, und es besteht eine Annahme zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko.
  3. In den letzten Wochen reisten wiederholt infizierte Personen in die Schweiz ein.

Ist bereits ein Kriterium erfüllt, so kann das BAG das Land auf die Liste setzen. Allerdings behält sich das BAG vor, die Liste zu einem beliebigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.

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