Auch Ständerat stimmt für Verschärfung
Jetzt geht es Flegel-Passagieren in Flugzeugen an den Kragen

Wer sich im Flugzeug nicht an die Regeln hält, muss künftig mit harten Sanktionen rechnen. Nun hat auch der Ständerat einer Verschärfung der Massnahmen zugestimmt.
Publiziert: 08.12.2020 um 12:18 Uhr
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Aktualisiert: 10.12.2020 um 09:50 Uhr

Flegel-Passagiere können künftig einfacher rechtlich belangt werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio diskussionslos gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Sogenannte «Unruly passengers» stellten die Luftfahrt in den vergangenen Jahren zunehmend vor Probleme. In den vergangenen Jahren haben Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zugenommen, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und Anweisungen der Crew missachteten. Oftmals sei gemäss Experten bei diesen Zwischenfällen auch Alkohol im Spiel.

Ein Zwischenfall alle drei Stunden in Europa

Das hat in mehreren Fällen die Sicherheit des Flugzeugs gefährdet. Vereinzelt mussten Piloten ungeplante Zwischenlandungen einlegen, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen. Wurden im Jahr 2010 noch 375 Fälle von unbotmässigem Verhalten von Fluggästen angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200, wie Kommissionspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) ausführte.

In Europa kommt es alle drei Stunden zu einem Zwischenfall mit einem Flegel-Passagier.
Foto: keystone-sda.ch
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Oder anders ausgedrückt für ganz Europa: Alle drei Stunden kommt es laut Europäischer Agentur für Flugsicherheit zu Vorfällen mit randalierenden Passagieren in Flugzeugen in der EU.

Schadenersatzansprüche möglich

Trotz klaren Beweisen konnten diese renitenten Passagiere bisher jedoch gerichtlich oft nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war.

Im Protokoll ist deshalb neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste.

Die entsprechenden Gesetzesanpassungen hat der Ständerat am Dienstag mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen. (SDA/koh)

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