Achtung, Schnee und Eis! Was ich mit dem Auto beachten muss
Das gilt für Winterpneus in der Schweiz und den Nachbarländern

Seit dem 1. November gilt in Frankreich in einigen Bergregionen neu eine Winterreifenpflicht. Was gilt in der Schweiz und wie sieht es in den restlichen Nachbarländern aus? Blick gibt Ihnen einen Überblick.
Publiziert: 02.11.2021 um 16:32 Uhr

Autofahrer aufgepasst: Der Winter ist da, jetzt braucht es die richtigen Pneus an den Felgen. Das gilt es rund ums Thema Winterreifen zu beachten. Die Regeln sind von Land zu Land verschieden.

In Frankreich gilt zum Beispiel neu ein Winterreifen-Obligatorium. Vom 1. November bis 31. März müssen Fahrzeuge in bestimmten Bergregionen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textilen Traktionshilfen ausgestattet sein. Einerseits geht es um die allgemeine Sicherheit, andererseits will man verhindern, dass es in Bergregionen zu unnötigen Staus kommt, weil Fahrzeuge mit ungenügender Ausrüstung die Strasse versperren.

Verkehrsschilder zeigen, wo und wann die Ausrüstungspflicht gilt. Liegt kein Schnee oder Eis müssen die Schneeketten oder textilen Traktionshilfen zumindest mitgeführt werden. Im ersten Jahr soll es bei Missachtung der neuen Regeln noch keine Bussen geben. Welche Gemeinden betroffen sind, zeigt die Karte Winterreifenpflicht (auf Französisch). Grundsätzlich wird empfohlen, zwischen Mitte Oktober und Mitte März – oder wenn die durchschnittliche Temperatur weniger als 7 Grad beträgt – mit Winterreifen zu fahren.

In Frankreich herrscht neu ein Obligatorium bei Winterreifen.
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Schweiz

Die Faustregel für den Pneuwechsel lautet von O bis O (von Ostern bis Oktober): In der Schweiz besteht aber bis heute kein Obligatorium für Winterpneus. Wer aber wegen ungeeigneter Ausrüstung einen Unfall verursacht, hat ein Problem mit Versicherung und Gesetz.

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, egal ob mit Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen, gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar. Zudem kann die Versicherung die Leistungen des Fahrzeughalters kürzen oder Regress nehmen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm, empfohlen sind jedoch 4 mm.

Italien

In Italien gibt es keine einheitlichen Regeln. Je nach Region kann für einzelne Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Auch in Italien weisen Schilder darauf hin. So sind Winterreifen beispielsweise in Berggebieten wie dem Aostatal vom 15. Oktober bis 15. April obligatorisch (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden). Hier finden Sie die aktuelle Karte zu den einzelnen Gebieten.

Deutschland

Es gilt die sogenannte «situative Winterreifenpflicht». Gemäss Gesetz muss man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen fahren. Wer also Fahrten bei Winterverhältnissen vermeiden kann, muss keine Winterreifen montieren.

Die Winterreifen müssen mit einem Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind nur noch bis 2024 anerkannt.

Österreich

Zwischen 1. November und 15. April müssen bei Schnee auf der Strasse, Schneematsch und Eis auf allen Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ kann man auf die Sommerreifen Schneeketten aufziehen. Das ist jedoch nur erlaubt, wenn die Strasse durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei Winterreifen (M+S Kennung) liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4 mm. (cny)

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