6 Monate Gefängnis, 5 Jahre Zirkusverbot
Royal-Pleitier Skreinig muss in den Knast

Das Obergericht in Frauenfeld hat entschieden: Oliver Skreinig muss für sechs Monate in den Knast. Der ehemalige Direktor des Circus Royal erhält ausserdem ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot.
Publiziert: 07.03.2022 um 18:33 Uhr

Der ehemalige Direktor des Circus Royal hat sich wegen mehrfacher Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung strafbar gemacht. Das Thurgauer Obergericht verurteilte ihn am Montag zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Davon muss Oliver Skreinig (44) sechs Monate absitzen, die anderen 18 Monate sprach das Gericht auf Bewährung aus. Ausserdem wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt.

Zudem auferlegte das Gericht dem Beschuldigten ein Tätigkeitsverbot: Skreinig darf fünf Jahre lang nicht mehr als Organ in einem Zirkus arbeiten, wie Thomas Soliva von der Medienstelle des Thurgauer Obergerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.

Urteil in zweiter Instanz

Das Obergericht fällte am Montag durchwegs höhere Strafen als die Vorinstanz. Freigesprochen wurde Skreinig einzig vom Vorwurf der mehrfachen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Circus-Royal-Direktor Oliver Skreinig wurde vom Obergericht in Frauenfeld verurteilt.
Foto: Keystone
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Das Obergericht prüfte den Fall in zweiter Instanz. An der Verhandlung vom 31. Mai 2021 hatte der Beschuldigte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei zwar Gesellschafter bei den beiden Royal-GmbH gewesen, aber nie Geschäftsführer. Die Finanzen des Zirkus habe immer der 2018 verstorbene Peter Gasser kontrolliert.

Um die genaue Rolle Skreinigs und seine Verantwortlichkeit zu klären, hatte das Obergericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft habe in der Anklageschrift keine Ausführungen gemacht, die eine faktische Organstellung des Beschuldigten konkret darlegten.

Der Staatsanwaltschaft wurde Gelegenheit gegeben, diesen Punkt in der Anklageschrift innert einer Frist von 30 Tagen zu ergänzen. Am Montag wurde die Verhandlung in Frauenfeld TG fortgesetzt.

Keine Buchhaltung geführt?

Skreinig stand beim Circus Royal während 15 Jahren als Direktor in der Manege. Zusammen mit seinem Lebenspartner Peter Gasser führte er den Betrieb bis zum Tod Gassers im August 2018. Kurz zuvor ging die Circus Royal Betriebs GmbH in Konkurs. Der einstige Traditionszirkus hatte schon seit Jahren mit Geldproblemen gekämpft.

Der Staatsanwalt warf Skreinig vor, seit Jahren von den Schwierigkeiten der überschuldeten Gesellschaft gewusst und zwei Konkurse verschleppt zu haben. So soll er von 2010 bis 2018 keine Buchhaltung geführt, keine Jahresabschlüsse erstellt und zudem AHV-Beiträge seiner Angestellten nicht einbezahlt haben.

Durch Skreinigs Versäumnisse hätten sich Schulden von «sicher über einer Million» angehäuft. So sei es zu mehreren Hundert Betreibungen gekommen. Wegen der fehlenden Buchhaltung lasse sich der Schuldenberg nicht genau beziffern. (SDA)


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