Wegen Haft für Brian K.
Rüffel für Zürcher Gericht im «Fall Carlos»

Das Zürcher Obergericht bekommt im «Fall Carlos» von höchster Instanz einen Anpfiff. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Brian K. teilweise gutgeheissen.
Publiziert: 17.08.2021 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 17.08.2021 um 13:01 Uhr

Das Obergericht Zürich hat seinen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft von Brian K.* bis zum Beginn des Strafvollzugs unzureichend begründet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde des 25-jährigen Mannes teilweise gutgeheissen.

Die erste öffentlich-rechtliche Abteilung führt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil aus, die Zürcher Vorinstanz habe zwei von Brian eingereichte Privatgutachten zu den psychischen und sozialen Auswirkungen des strikten Haftregimes nicht ausreichend in die Begründung ihres Entscheids einbezogen. Damit habe sie den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Bundesgericht will vertiefte Analyse

Der ursprünglich als «Carlos» bekanntgewordene Mann, der mit richtigem Namen Brian K. heisst, ist in der Sicherheitsabteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies ZH untergebracht. 23 Stunden pro Tag ist er in einer Einzelzelle eingesperrt. Beim täglichen, einstündigen Spaziergang hat er keine sozialen Kontakte zu anderen Gefangenen. Er wird lediglich vom Sicherheitspersonal begleitet.

Eine Beschwerde von Brian K. wurde vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen.
Foto: Screenshot Rundschau SRF
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Dieses strikte Regime verlangt laut Bundesgericht eine vertiefte Auseinandersetzung, was das Zürcher Obergericht nicht gemacht habe. Von den Vollzugsbehörden sei zu erwarten, dass sie sich grundsätzliche Überlegungen zur weiteren Unterbringung des Mannes und zu Lockerungen der Haftbedingungen gemacht hätten.

Es bedürfe einer Perspektive. Dies könne eine Haftverlängerung allenfalls zulässig machen, auch wenn das Haftregime nicht sofort gelockert werde.

Haftbedingungen riefen selbst Uno-Sonderberichterstatter auf den Plan

Das Zürcher Obergericht verurteilte Brian im Juni zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Es befand ihn der Körperverletzung, Beschimpfung, Drohung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Sachbeschädigung für schuldig.

Der 25-Jährige war angeklagt, weil er in 29 Fällen Mitarbeiter und Mithäftlinge im Gefängnis Pöschwies angegriffen und teilweise verletzt hatte. Brian und die Zürcher Staatsanwaltschaft haben das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen, wo der Fall hängig ist.

Der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, der Schweizer Jurist Nils Melzer, intervenierte im Juni wegen der Haftbedingungen von Brian beim Aussendepartement. Er verlangte eine schriftliche Stellungnahme zur unterdessen rund drei Jahre andauernden Einzelhaft. Eine solche darf gemäss Uno-Standards nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und in keinem Fall länger als 15 Tage dauern. (cat/SDA)

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