Versuchte schwere Körperverletzung
Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Brian Keller

Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt Brian Keller wegen mehrerer Delikte an. Es geht um rund 30 Straftaten. Das schwerste Vergehen: eine versuchte schwere Körperverletzung.
Publiziert: 12.04.2023 um 10:15 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2023 um 17:45 Uhr
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Marian NadlerRedaktor News

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich erhebt beim Bezirksgericht Dielsdorf Anklage gegen Brian Keller (27). Das geht aus einer Medienmitteilung hervor. Keller werden mehrere Delikte zur Last gelegt, darunter versuchte schwere Körperverletzung.

Aufseher am Auge verletzt

Keller wird vorgeworfen, in der Zeit von November 2018 bis Juli 2021 in der JVA Pöschwies eine Vielzahl von Delikten zum Nachteil von Aufsehern und der Justizvollzugsanstalt begangen zu haben.

Brian versucht Zellentür einzutreten
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So habe er ein dickes Stück Glas auf einen Aufseher geworfen, der dadurch oberhalb des Auges verletzt worden sei. Daneben geht es um drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen mit einer Gesamtschadenssumme von rund 22'000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Ein Prozesstermin liegt noch nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft Zürich klagt Brian Keller an.
Foto: Screenshot SRF
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Zwei Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil Keller kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte. In einem weiteren Fall zog ein Mitgefangener seine Anzeige wegen Tätlichkeiten zurück.

Ein Strafmass fordert die Staatsanwaltschaft vom Bezirksgericht Dielsdorf noch nicht. Dies liegt daran, dass am Obergericht derzeit noch ein zweites Strafverfahren gegen den 27-Jährigen hängig ist, bei dem ihm ähnliche Delikte hinter Gittern vorgeworfen werden.

Brian sitzt in Untersuchungshaft


Im neuen Strafverfahren würden sich dieselben rechtlichen Fragen stellen, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft. Vor allem, was das Vorliegen einer Notsituation betreffe. Das Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts erneut mit der Frage befassen, ob Brian die Delikte wegen der rigiden Haftbedingungen begangen hat.


Erst wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Strafmass gefordert werden. Sie beantragt beim Bezirksgericht deshalb, das Verfahren gegen Brian Keller in zwei Teile aufzuteilen, also ein so genanntes Tatinterlokut durchzuführen.

Das Gericht würde dabei in einem ersten Teil feststellen, ob Keller die Delikte begangen hat. Erst zu einem späteren Zeitpunkt würde er dann sein Strafmass erhalten. Brian sitzt derzeit in Untersuchungshaft, allerdings nicht mehr in Einzelhaft.

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