Verstoss gegen das Bundesrecht
Queen adelt ehemalige ETH-Rektorin – EDA schaltet sich ein

Die ehemalige Rektorin der ETH Zürich wurde von der britischen Queen mit einem Orden ausgezeichnet. Doch nicht alle freuten sich gleichermassen über die Auszeichnung. Das EDA untersuchte den Fall – es witterte einen Verstoss gegen das Bundesrecht.
Publiziert: 02.02.2022 um 12:42 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2022 um 23:27 Uhr

Sie gilt als Spitzenforscherin, war Triathlon-Europameistern und bis vor kurzem Rektorin der ETH Zürich: Sarah Springman (65). Ihre Erfolgsgeschichte geht nun weiter. Künftig arbeitet sie als Direktorin des renommierten St. Hilda’s College der Universität Oxford in Grossbritannien.

Wie die «NZZ» berichtet, wurde sie Anfang Januar von Queen Elizabeth II. sogar zur «Dame Commander» ernannt, das ist der zweithöchste Orden des britischen Königshauses.

Die Ehrung ist mit einem Ritterschlag gleichzusetzen, Springmann wird damit zur Adeligen. Doch genau wegen dieser Auszeichnung geriet sie ins Visier des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Der Grund: Schweizer Beamte dürfen keine ausländischen Orden annehmen.

Die ehemalige Rektorin der ETH-Zürich, Sarah Springman, wurde von der britischen Königin mit einem Orden ausgezeichnet – dem «Dame Commander».
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«Berechtigt, diese Auszeichnung anzunehmen?»

Am 6. Januar 2022 schickte das EDA einen Brief an die ETH. Darin stand, dass die Behörde von der britischen Botschaft über die Ordensverleihung informiert worden war. Es werde deshalb abgeklärt, ob Springman gegen Bundesrecht verstossen habe. Zudem wurde im Brief die Frage gestellt, ob die Spitzenforscherin aus Sicht der ETH überhaupt «berechtigt ist, ab Februar diese Auszeichnung anzunehmen».

Denn das sogenannte Ordensverbot besagt, dass Parlamentarier, Bundesräte und Beamte keine Ehrungen von ausländischen Staaten entgegennehmen dürfen.

Das Ordensverbot

Das Ordensverbot untersagt bestimmten Personen die Annahme von ausländischen Orden und Auszeichnungen. Diese Regelung stand von 1848 bis 2000 so in der Verfassung, dann wurde sie leicht gelockert. Das Ordensverbot entstand einst aus Angst, dass die damals noch junge Schweiz bei zu vielen Verbindungen ins Ausland auseinander brechen könnte. 1927 verlangte eine Volksinitiative sogar ein Ordensverbot für alle Schweizerinnen und Schweizer.

Das Ordensverbot untersagt bestimmten Personen die Annahme von ausländischen Orden und Auszeichnungen. Diese Regelung stand von 1848 bis 2000 so in der Verfassung, dann wurde sie leicht gelockert. Das Ordensverbot entstand einst aus Angst, dass die damals noch junge Schweiz bei zu vielen Verbindungen ins Ausland auseinander brechen könnte. 1927 verlangte eine Volksinitiative sogar ein Ordensverbot für alle Schweizerinnen und Schweizer.

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Schon einmal ausgezeichnet

Dass sich das EDA wegen ihrer Ehrung einschaltete, machte Springman wütend. Sie verstand die Welt nicht mehr und veröffentlichte Ende Januar den Brief des EDA auf Twitter. «Entlassung, keine Pension, Gefängnis: Was ist die Strafe dafür, von einer ausländischen Macht für Exzellenz ausgezeichnet zu werden?», schrieb sie.

Sie frage sich auch, warum es bei früheren Auszeichnungen keine Untersuchung gegeben habe. Tatsächlich wurde Springman 2012 schon einmal von der Queen geehrt und zur «Commander of the Order of the British Empire» ernannt.

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Einflussversuche auf Bundesangestellte

Für die ETH ist es kein Problem, dass die ehemalige Rektorin nun ausgezeichnet wurde. Im Gegenteil: Bei der Hochschule freut man sich für Springman.

Auf Anfrage der «NZZ» heisst es beim EDA, es sei dazu verpflichtet, diese Untersuchung durchzuführen. Der Brief an die ETH gehöre zum standardmässigen Verfahren. Dieses werde ein- bis zweimal im Monat durchgeführt – und zwar dann, wenn dem Amt von einer Botschaft die Verleihung eines Ordens gemeldet wird. Die Auszeichnung durfte Springman letztlich doch behalten. Offiziell aber erst ab Anfang Februar, sobald sie nicht mehr für die ETH tätig ist. (bra)

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