Lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne Verwahrung
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Gericht folgt Anträgen teils:Lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne Verwahrung

Urteile im Mordfall Boppelsen ZH
Eiskalt, auch vor dem Richter

Alle Lügen der drei Angeklagten nützten nichts: Das Bezirksgericht Bülach ZH schickt sie für den Mord in Boppelsen ZH und ein weiteres Tötungsdelikt lange Zeit hinter Gitter. Die Killer zeigten keine Emotionen, als das Urteil verlesen wurde.
Publiziert: 13.12.2019 um 15:08 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2019 um 22:45 Uhr
Das Killerpaar vom Mordfall Boppelsen ZH muss sich vor Gericht verantworten.
Foto: zVg
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Beat Michel und Céline Trachsel

Regungslos blicken Thomas K. und seine Komplizen auf das Pult vor sich und zeigen keine Emotionen. So eiskalt wie das Trio tötete, so eiskalt lauscht es dem Schuldspruch. Keine Regung zeigen die drei Protagonisten, die für einen der bizarrsten Mordfälle der letzten Jahre verantwortlich sind.

Am Freitag um 15 Uhr fallen die Urteile. Der Richter verurteilt den Haupttäter Thomas K.* zu lebenslanger Haft, die sofort anzutreten ist. Er wird nicht verwahrt. Thomas K. ist schuldig des mehrfachen Mordes, des qualifizierten Raubes, der Freiheitsberaubung und Entführung, der Erpressung, des Betrugs, der Veruntreuung sowie der Urkundenfälschung und der Störung des Totenfriedens.

Der Komplize Markus N.* kassiert 13 Jahre Haft. Corine K.*, die damalige Ehefrau des Haupttäters, muss für elf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht geht davon aus, dass Thomas K. seine Opfer alleine tötete. Es sei jeweils keine vorsätzliche Tötung gewesen, sondern eiskalter Mord aus finanziellen Interessen. Die Mittäter seien allerdings «mehr als nur Gehilfen» gewesen – sie wussten über alle Umstände Bescheid.

Wegen Gutachten wurde Prozess für drei Monate unterbrochen

Immerhin entgeht der erst 30-Jährige einer Verwahrung. Um die Frage zu klären, ob Thomas K. therapierbar oder rückfallgefährdet ist, wurde am mehrtägigen Gerichtsprozess im September ein zusätzliches Gutachten über Thomas K. verlangt. Deshalb wurde der Prozess für fast drei Monate unterbrochen. Am Freitag lag dieses nun vor, und der Gutachter konnte dazu befragt werden.

Dieser sagte vor Gericht: Wenn Thomas K. existenziell bedroht sei, bestehe die Gefahr für weitere Delikte. Wäre er nach dem Mord in Boppelsen nicht verhaftet worden, hätte er vermutlich erneut zugeschlagen. Das Rückfallrisiko bleibe auch nach der Freiheitsstrafe bestehen, vor allem bei K.s narzisstischer Persönlichkeitsstörung. Er sei unreif und kindlich. Doch während der langen Haftstrafe sei therapiemässig «einiges möglich».

Eine Leiche auf dem Anhänger

Der «Mordfall von Boppelsen» sorgte 2016 landesweit für Schlagzeilen. Thomas K. war im Internet auf einen Lastwagen der Marke Volvo gestossen, der für etwas weniger als 60'000 Franken zum Verkauf stand. Zusammen mit seiner Frau und dem Garagisten Markus N. fasste er den Entschluss, sich zu melden – und den Lastwagenbesitzer Pascal E.*
(† 36) zu töten.

Am 3. Juni folgte die «Probefahrt». Thomas K. bedrohte den Verkäufer mit einer Pistole. Markus N. fesselte das Opfer, dann wurde es auf einem mitgebrachten Anhänger abtransportiert. Zuvor klebte Thomas K. Mund und Nase des Opfers mit Klebeband zu – sodass Pascal E. auf dem Anhänger qualvoll erstickte. Schliesslich wurde die Leiche in einem Wald in Boppelsen ZH entsorgt.

Leiche im Garten vergraben

Wenige Wochen zuvor hatte das Trio schon einmal getötet. Auch da war das Motiv Geldgier. Das Killerpaar war davon überzeugt, dass ihm ein Serbe aus Bern (†25) 40'000 Franken und eine unbekannte Menge Cannabis schuldig sei. Der Mann wurde gefesselt und ebenfalls mit Klebeband erstickt, dann im Garten vergraben.

Das Gericht befand: Lebenslänglich sei für Thomas K. «die verdiente Höchststrafe» – egal, ob für einen oder zwei Morde. Thomas K. habe die Morde von Angesicht zu Angesicht begangen. Er hätte jederzeit aufhören können. «Sie hätten einfach nur das Klebeband wegnehmen müssen», erklärt der Richter bei der Urteilsverkündung. Aber der Täter habe sich anders entschieden.

Beim Schlusswort versucht Haupttäter Thomas K., die Familien der Opfer von seiner Reue zu überzeugen. Mit zitternder Stimme sagt er: «Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich das sofort machen.»

* Namen der Redaktion bekannt

Der Mordfall von Boppelsen ZH

Am Montag, 9. September startete vor dem Bezirksgericht Bülach der Prozess im Fall Boppelsen. Die 48-seitige Anklageschrift gibt Einblick in die Horrortat: Ein Killerpaar aus ­Utzigen BE (beide 29) und ein Garagist (36) aus Rechers­wil SO müssen sich unter anderem für zwei brutale Morde, Raub und Erpressung verantworten. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was passierte 2016 in Boppelsen ZH?
Im Frühjahr 2016 habe Thomas K.* (29) beschlossen, einen Mord zu begehen – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zuvor war er im Internet auf ­einen Lastwagen der Marke Volvo gestossen, der für etwas weniger als 60 000 Franken zum Verkauf stand. Zusammen mit seiner Ehefrau Corine K.* (29) und dem Garagisten Markus N.* (36) fiel dann der Entschluss, sich zu einer Probefahrt zu melden – und den Lastwagenbesitzer Pascal E.* († 36) zu töten.

Am 3. Juni folgte die «Probefahrt». Thomas K. bedrohte den Verkäufer mit einer Pistole. Und zwang ihn, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Markus N. fesselt das Opfer mit Handschellen.

Dann wurde Pascal E. mit Spanngurten in einem eigens zu diesem Zweck mitgebrachten Anhänger abtransportiert. Irgendwann klebte Thomas K. den Mund und die Nase des Opfers mit Klebeband zu – sodass E. langsam und qualvoll erstickte. Für den Staatsanwalt eine «besonders grausame» Tat aus reiner Habgier. Schliesslich wurde die Leiche in einem Wald in Boppelsen ZH entsorgt.

Warum wurde eine zweite Person ermordet?
Wenige Wochen zuvor hatte das Trio schon einmal getötet. Auch hier war das Motiv laut Anklage eiskalte Geldgier. Das Killerpaar war nämlich davon überzeugt, dass ihm ein Serbe aus Bern (†25) 40'000 Franken und eine unbekannte Menge Cannabis schuldig sei. Auch dieser Mann wurde gefesselt, gefangen gehalten – und auf die gleiche brutale Art und Weise getötet. Thomas K. klebte seinem wehrlosen Opfer auch hier Mund und Nase zu und wartete, bis es erstickte.

Dann stahlen die Angeklagten zwei Autos des Toten. Für die Staatsanwaltschaft ist auch in diesem Fall klar: eine besonders egoistische Tat von besonderer Grausamkeit.

Unfassbar: Nach der Tat habe das Killerpaar am eigenen Wohnort mit einem Bagger ein rund zwei Meter tiefes Loch gegraben und den Toten dort entsorgt. Ein Fehler. Denn als das Paar ins Visier der Polizei geriet, wurde die Leiche im Garten rasch entdeckt. An diesem Mord sei nicht nur das Killerpaar, sondern wiederum auch Garagist Markus N. beteiligt gewesen.

Wie lange dauert der Prozess?
Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

Nebst Mord geht es um eine ganze Reihe weiterer Vergehen: Raub, Erpressung, Entführung, Körperverletzung, Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Störung des Totenfriedens und Verstoss gegen das Waffengesetz.

Welche Strafe droht den Angeklagten?
Die Staatsanwaltschaft hat ihren Antrag noch nicht bekanntgegeben. Alleine für die beiden Morde droht den Angeklagten aber schon eine lebenslange Haftstrafe.

* Namen der Redaktion bekannt

Am Montag, 9. September startete vor dem Bezirksgericht Bülach der Prozess im Fall Boppelsen. Die 48-seitige Anklageschrift gibt Einblick in die Horrortat: Ein Killerpaar aus ­Utzigen BE (beide 29) und ein Garagist (36) aus Rechers­wil SO müssen sich unter anderem für zwei brutale Morde, Raub und Erpressung verantworten. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was passierte 2016 in Boppelsen ZH?
Im Frühjahr 2016 habe Thomas K.* (29) beschlossen, einen Mord zu begehen – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zuvor war er im Internet auf ­einen Lastwagen der Marke Volvo gestossen, der für etwas weniger als 60 000 Franken zum Verkauf stand. Zusammen mit seiner Ehefrau Corine K.* (29) und dem Garagisten Markus N.* (36) fiel dann der Entschluss, sich zu einer Probefahrt zu melden – und den Lastwagenbesitzer Pascal E.* († 36) zu töten.

Am 3. Juni folgte die «Probefahrt». Thomas K. bedrohte den Verkäufer mit einer Pistole. Und zwang ihn, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Markus N. fesselt das Opfer mit Handschellen.

Dann wurde Pascal E. mit Spanngurten in einem eigens zu diesem Zweck mitgebrachten Anhänger abtransportiert. Irgendwann klebte Thomas K. den Mund und die Nase des Opfers mit Klebeband zu – sodass E. langsam und qualvoll erstickte. Für den Staatsanwalt eine «besonders grausame» Tat aus reiner Habgier. Schliesslich wurde die Leiche in einem Wald in Boppelsen ZH entsorgt.

Warum wurde eine zweite Person ermordet?
Wenige Wochen zuvor hatte das Trio schon einmal getötet. Auch hier war das Motiv laut Anklage eiskalte Geldgier. Das Killerpaar war nämlich davon überzeugt, dass ihm ein Serbe aus Bern (†25) 40'000 Franken und eine unbekannte Menge Cannabis schuldig sei. Auch dieser Mann wurde gefesselt, gefangen gehalten – und auf die gleiche brutale Art und Weise getötet. Thomas K. klebte seinem wehrlosen Opfer auch hier Mund und Nase zu und wartete, bis es erstickte.

Dann stahlen die Angeklagten zwei Autos des Toten. Für die Staatsanwaltschaft ist auch in diesem Fall klar: eine besonders egoistische Tat von besonderer Grausamkeit.

Unfassbar: Nach der Tat habe das Killerpaar am eigenen Wohnort mit einem Bagger ein rund zwei Meter tiefes Loch gegraben und den Toten dort entsorgt. Ein Fehler. Denn als das Paar ins Visier der Polizei geriet, wurde die Leiche im Garten rasch entdeckt. An diesem Mord sei nicht nur das Killerpaar, sondern wiederum auch Garagist Markus N. beteiligt gewesen.

Wie lange dauert der Prozess?
Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

Nebst Mord geht es um eine ganze Reihe weiterer Vergehen: Raub, Erpressung, Entführung, Körperverletzung, Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Störung des Totenfriedens und Verstoss gegen das Waffengesetz.

Welche Strafe droht den Angeklagten?
Die Staatsanwaltschaft hat ihren Antrag noch nicht bekanntgegeben. Alleine für die beiden Morde droht den Angeklagten aber schon eine lebenslange Haftstrafe.

* Namen der Redaktion bekannt

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