UBS sperrt Walliserkanne-Konto wegen Verdachts auf Geldwäscherei
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Spendenaufruf der Zermatter:UBS verdächtigt Walliserkanne-Wirte der Geldwäscherei

Zermatter Wirte rufen zu Spenden auf
UBS sperrt Walliserkanne-Konto wegen Verdachts auf Geldwäscherei

Ihr Kampf gegen die Zertifikatspflicht beschert den Wirten der Walliserkanne schon so genug Probleme. Um sich Anwälte leisten zu können, rufen die Zermatter jetzt zu Spenden auf. Die UBS sperrte das Konto – wegen Verdachts auf Geldwäscherei.
Publiziert: 12.11.2021 um 00:51 Uhr
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Aktualisiert: 12.11.2021 um 14:29 Uhr

Nach dem Tohuwabohu um die Zermatter Walliserkanne-Wirte schien es vorerst ruhig geworden zu sein im Walliser Bergort. Doch nun gibt es neuen Ärger. Das Restaurant bleibt wegen Verstössen gegen Corona-Auflagen geschlossen. Vater, Mutter und ein Sohn der Wirtefamilie A.* waren vorübergehend in Haft. Jetzt wird die Familie auch der Geldwäsche verdächtigt, wie «nau» berichtet.

Ob die bis zum 12. November amtlich angeordnete Schliessung des Restaurants verlängert oder aufgehoben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Darüber entscheiden der federführende Staatsrat, die Gemeinde sowie Polizei. Zwingend wäre, dass sich die Wirtefamilie an die Corona-Auflagen hält..

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Kampflos scheinen sie nicht aufgeben zu wollen. Mit einem Spendenaufruf machen sie deutlich, «die Zertifikatspflicht mit hochqualifizierten Anwälten zu bekämpfen». Und das koste viel Geld. Auf der Webseite ihres Restaurants ist seit dem 8. November ein Aufruf zu Geldspenden aufgeschaltet. Der brockte den Wirten jetzt noch mehr Probleme ein.

Inzwischen haben die Walliserkanne-Wirte auf ihrer Webseite zu Spenden aufgerufen. Damit wollen sie Anwälte für ihren Kampf gegen die Zertifikatspflicht finanzieren.
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Verdacht auf Geldwäscherei

Am Donnerstag kams zu einem neuen Eklat, wie der «Walliser Bote» berichtet. Die UBS Zermatt sperrte das auf das Familienoberhaupt der Wirtefamilie ausgestellte Konto. Eine entsprechende Anfrage bei der örtlichen UBS-Niederlassung wurde von Zürich aus beantwortet. Zwar äussere sich die Bank «aus rechtlichen Gründen wie üblich nicht zu allfälligen Kundenbeziehungen», gab UBS-Sprecher Igor Moser zu Protokoll. Bestätigen tat Moser so viel: «Gemäss den geltenden Schweizer Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei ist die Bank verpflichtet, die Plausibilität ungewöhnlicher Transaktionen zu prüfen.»

Flink wechselten die bedrängten Wirte von der UBS zur Zürcher Kantonalbank. Das Konto stellt ihnen ein Anwalt zur Verfügung. Entsprechende Spenden, so der Aufruf auf der Walliserkanne-Webseite, seien mit dem Vermerk «Anwaltshonorar» zu versehen. (kes)

* Name der Redaktion bekannt

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