Dabei habe er gar nicht geschlafen
Mann für Nickerchen auf dem Pannenstreifen der A2 gebüsst

Ein Mann wurde für ein Nickerchen auf dem Pannenstreifen der A2 im Kanton Nidwalden gebüsst. Er wehrt sich – denn er sei nicht eingeschlafen.
Publiziert: 10.09.2023 um 09:46 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2023 um 10:50 Uhr

Auf dem Pannenstreifen darf man sein Fahrzeug nur im Notfall parkieren. Denn neben den vorbeirasenden Autos zu stehen, kann gefährlich sein. Ein Mann wurde 2019 gebüsst, weil er auf dem Pannenstreifen der A2 im Kanton Nidwalden ein Nickerchen gemacht haben soll – eine waghalsige Aktion, findet die Staatsanwaltschaft.

Das Schläfchen kam dem Schweizer teuer zu stehen. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, erhielt er für das unerlaubte Anhalten auf dem Pannenstreifen «in fahrunfähigem Zustand infolge Übermüdung» eine bedingte Geldstrafe von 2850 Franken. Hinzu kommen 850 Franken Busse und die Gerichtskosten von mehreren Tausend Franken.

Nickerchen auf dem Pannenstreifen: Das kann teuer werden (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Der Beschuldigte sagt zur «Aargauer Zeitung», er sei gar nicht eingeschlafen. Das alles sei ein Missverständnis. «Ich hatte damals lediglich gedankenversunken überlegt, wie ich wieder aus meiner misslichen Lage herauskommen könnte», rechtfertigt er sich. Dafür hatte er den Kopf auf dem Lenkrad gestützt und die Augen geschlossen – was für die Beamten wirkte, als würde er schlafen.

Wollte abwarten, bis Verkehr abnimmt

Eigentlich wollte der Gebüsste die Ausfahrt Stans Süd benutzen, um seine Reifen zu kontrollieren. Danach sollte es auf die A2 zurückgehen, wo sich zu diesem Zeitpunkt eine Baustelle befand. Der Mann wollte schlicht vermeiden, dass sein Anhängerreifen platzt – denn das sei ihm schon einmal passiert. «Bei der Baustelle wäre so ein Vorfall brandgefährlich gewesen», erklärt er.

Doch bei der Autobahnausfahrt fiel dem Mann das Stau-Signalschild auf, woraufhin er beschloss, auf den Pannenstreifen der Ausfahrt zu fahren – so wollte er Rückstau zu vermeiden. Doch das Schild war im Weg. Folglich blieb er davor stehen und konnte weder aus dem Stand heraus auf die rechte Spur noch rückwärts auf die Autobahn fahren. So beschloss er, abzuwarten, bis der Verkehr abnimmt und er sich aus «seiner misslichen Lage» befreien kann. Doch stattdessen wurde er zur Kasse gebeten.

Einen Teilerfolg erzielte der Mann – die Busse wurde vom Nidwaldner Kantons- sowie vom Obergericht etwas reduziert. Trotzdem: Der Schuldspruch wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand bleibt. «Das ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Ich war an jenem Abend völlig fit und ausgeschlafen», findet der Mann. Die Beamten sehen das anders. (jwg)

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