Tessiner Ex-Fussballprofi muss sich vor Gericht verantworten
Covid-Betrug wird zum Eigentor

Über 20 Monate ermittelte die Staatsanwaltschaft schweizweit gegen sechs Personen. Insgesamt sollen sie 837'000 Franken an illegalen Corona-Hilfen vom Staat ergaunert haben. Einer davon ist ein Ex-Fussballprofi aus dem Tessin.
Publiziert: 21.02.2022 um 14:25 Uhr
Myrte Müller

Der Tessiner Mittelstürmer Antonio F.* (39) hat sicher von anderen Schlagzeilen geträumt. Denn bald steht der Ex-Fussballprofi nicht wegen geschossener Tore im Rampenlicht, sondern wegen Betrug vor Gericht. Es geht um staatliche Corona-Hilfen, die über einen persönlichen Kontakt des Sportlers illegal beantragt worden sein sollen.

Kopf der kriminellen Mannschaft ist offenbar ein Berner Anwalt, der über ein Netz von Komplizen Kleinunternehmer dafür gewann, mit frisierten Umsatzzahlen Covid-Hilfen zu kassieren. Es gehe um fünf Kredite, berichtet RSI. Der Gesamtschaden, so die Anklage, liege bei 837'000 Franken. Der Deal dabei: Die Hälfte der finanziellen Hilfen flossen ins Geschäft, die andere sollen sich die Protagonisten in die eigene Tasche gesteckt haben.

«Mein Sohn wusste nichts von einem Betrug»

Seit Mitte Juni 2020 ermittelte die Tessiner Staatsanwaltschaft gegen sechs Verdächtige aus den Kantonen Bern, Freiburg, Waadt und Tessin. Die Rolle des Ex-Fussballprofis: Antonio F. soll einen Tessiner Kumpel überredet haben, mit seinem Malerbetrieb 95'000 Franken an Corona-Hilfen zu beantragen. Eine Summe, die wohl nicht dem realen Einnahme-Ausfall entsprach. Für den Mittelstürmer ein Eigentor! Denn der Schwindel flog schnell auf.

Für Betriebe in Not bot der Staat finanzielle Unterstützung. Das rief auch Kriminelle auf dem Plan. Im Tessin steht bald ein Prozess gegen Corona-Hilfe-Betrüger an.
Foto: Keystone
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Für seinen Vater ist Antonio F. selber Opfer. «Er wusste nichts von einem Betrug», sagt Giuseppe F.* gegenüber Blick. In diesen Tagen wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die sechs Angeklagten müssen sich bald wegen Betrug, Urkundenfälschung und Unterlassung der Rechnungslegung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

*Name geändert

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