Ausser Spesen nichts gewesen
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Immobilien-Skandal im Tessin:Architekt am Ende – Tessiner Gericht bestätigt Enteignung

Tessiner Gericht bestätigt Enteignung – Architekt fassungslos
Ausser Spesen nichts gewesen

Es sollte eine Traumimmobilie werden. Allein das Grundstück mit Blick auf den Lago Maggiore kostete den Zürcher fast eine halbe Million Franken. Alles war bereits entworfen, das Projekt eingereicht. Doch dann wurde aus dem Baugrund plötzlich wertloses Agrarland.
Publiziert: 28.10.2020 um 00:33 Uhr
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Aktualisiert: 28.10.2020 um 06:35 Uhr
Myrte Müller

Immer wieder liest Federico Peter (62) das Urteil des Tessiner Expropriationsgerichts durch. «Das ist der reinste Hohn», sagt der Architekt aus Tenero TI mit zitternder Stimme. Sein Grundstück hätte nie Bauland sein dürfen, heisst es im Schreiben. Es sei abschüssig, habe keinen Zugang zur Strasse, keinen Anschluss an die Kanalisation. Der Besitzer habe nie ernsthaft mit einer Bebauung rechnen können. Daher, so urteilt die Richterin, sei mit der Enteignung auch kein grosser Schaden entstanden. Ergo: Federico Peter habe kein Anrecht auf Entschädigung – und: Er solle jetzt die Gerichtskosten tragen.

Das Grundstück erkennt Federico Peter im Urteil nicht wieder. Für den Unternehmer war es einst eine Traumimmobilie mit Panoramablick über den Lago Maggiore. «Ich habe für die rund 2400 Quadratmeter Bauland fast eine halbe Million Franken gezahlt», sagt Federico Peter und ergänzt: «Geld, das ich mir von der Bank geliehen habe.» Das war vor knapp 20 Jahren (BLICK berichtete). Noch heute zahle er rund 20'000 Franken Zinsen im Jahr.

Plötzlich war das Land wertlos

Der Architekt entwarf die Ferienresidenz mit neun Appartements, reichte 2006 den Bauantrag ein. Dieser wurde von Kanton und Gemeinde bewilligt. Doch der Baubeginn verzögerte sich, die Frist von zwei Jahren verfiel. Peter reichte einen neuen Antrag ein. Was er damals nicht ahnte: In der Gemeinde lief ein Umzonungsverfahren. Der Grundstückbesitzer wurde nicht informiert. Sein Baugrund wurde zu Agrarland und war fortan wertlos. «Dabei hatte ich schon Käufer für die geplanten Wohnungen», sagt der Architekt.

Federico Peter (62) aus Tenero TI  zeigt die Pläne für seine einst geplante Ferienresidenz mit neun Wohnungen. Er hatte bereits eine Baugenehmigung, liess aber den Termin für den Baubeginn verstreichen. Ein grosser Fehler, wie er heute weiss.
Foto: Myrte Müller /zVg
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Peter nahm sich einen Anwalt. Der Rechtsstreit kostete ihn noch mal 200'000 Franken. «Dafür gingen all meine Ersparnisse drauf!» Als der Architekt nichts gegen die Umzonung ausrichten konnte, klagte er auf 868'000 Franken Entschädigung für die materielle Enteignung.

Der Architekt ist entsetzt

«Drei ganze Jahre liess mich das Expropriationsgericht schmoren», so Peter. «Und jetzt dieses Urteil. Ich bin entsetzt.» Aktenkundige Belege wie Bewilligungen und Entscheide seien völlig ignoriert worden. «Tatsache ist, dass mein Grundstück jahrzehntelang als Bauland eingetragen war und ich Steuern genau darauf bezahlen musste. Dass nie eine Bewilligung erteilt wurde, ist schlicht gelogen und in den Akten widerlegt.»

Aufgeben kommt für Federico Peter nicht infrage: «Ich kann so ein lächerliches Urteil nicht akzeptieren, und ich rekurriere!» Zudem wolle er die Gemeinde auf Schadenersatz verklagen, da diese sein Grundstück als Bauland angab. Er droht: «Wenn nötig gehe ich bis an den Internationalen Gerichtshof in Brüssel.»

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