Schaffhauser Polizei parkiert Anwohner zu und geht auf Temposünder-Jagd
«Das ist eine Frechheit»

Auf einem privaten Parkplatz in Schaffhausen haben Polizeiautos am Sonntag Anwohnende blockiert. Ist das erlaubt?
Publiziert: 19.06.2024 um 18:05 Uhr
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Aktualisiert: 20.06.2024 um 16:14 Uhr
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Sandra MeierJournalistin News

Als Blick-Leser Marcus Külling am Sonntagmittag aus dem Haus tritt, traut er seinen Augen nicht. Sein Auto ist zugeparkt. Ausgerechnet ein Kastenfahrzeug der Schaffhauser Polizei blockiert ihn. Vor einer Garage auf dem Platz steht ein zweites Polizeiauto. Jede Spur hingegen fehlt von den fahrenden Einsatzkräften.

Stossend für Külling: Beim Parkplatz handelt es sich um privaten Grund. Die Polizisten hätten ihre Autos ungefragt dort abgestellt. «Das ist eine Frechheit. Die müssen sich doch auch an Verkehrsregeln halten und können nicht überall wahllos einfahren», sagt der Schaffhauser zu Blick. Und er fragt sich: Was, wenn er einen Notfall gehabt hätte? Fünf Garagen befinden sich laut dem Leser auf dem Grundstück, die mehreren Wohnparteien gehören. Auch die Nachbarin im oberen Stock habe verwundert aus dem Fenster geschaut und ihn gefragt: «Was machen die denn hier?»

Auf dem Privatgrund in Schaffhausen haben am Sonntag Einsatzkräfte zwei Polizeiautos abgestellt.
Foto: Leserreporter
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Polizisten jagen Temposünder

Külling greift zum Hörer. Auf dem Polizeiposten hat man sofort Verständnis. Die Einsatzkräfte, die unten an der Hauptstrasse Temposünder jagen, werden dementsprechend zum Parkplatz zurückbeordert. Auf Anfrage von Blick bestätigt Patrick Caprez, Mediensprecher der Schaffhauser Polizei, den Vorfall. Die Einsatzkräfte hätten die Autos dort abgestellt, «da in der näheren Umgebung keine Parkplätze vorhanden sind.»

Offenbar bretterten an diesem Sonntag mehrere Schnellfahrer über die Fulachstrasse, weshalb die Polizei mit dem Radargerät ausrückte. Der Mediensprecher spricht von «zahlreichen Meldungen von Anwohnern» der Hauptstrasse wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Polizisten werden vermehrt sensibilisiert

«Die Polizisten entschuldigten sich umgehend beim betroffenen Autofahrer für das Zuparkieren», sagt Caprez. Denn: Tatsächlich hätten die Ordnungshüter ihre Autos nicht auf dem Grundstück abstellen dürfen.

Laut dem Mediensprecher geht es um die Verhältnismässigkeit: Rückt die Polizei etwa wegen eines Tötungsdeliktes aus, sei diese gegeben. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle hingegen sei dies nicht der Fall. Die Vorgesetzten der betreffenden Polizisten würden über das Vorgehen informiert. Ob die beiden mit Konsequenzen rechnen müssen, ist noch unklar. Aber Sprecher Caprez sagt: «Wir werden unsere Mitarbeitenden zukünftig zu dieser Thematik vermehrt sensibilisieren.»

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