Pandemie stürzt Föderalismus in die Krise
Die Zerreiss-Probe

Ein beispielloser Streit zwischen Bund und Kantonen ist ausgebrochen. Der Grund ist das Epidemiengesetz, das eine entscheidende Frage offen lässt.
Publiziert: 13.12.2020 um 00:58 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2020 um 11:41 Uhr
Danny Schlumpf und Sven Ziegler

Das Verdikt der Bundespräsidentin war klar: «Wir können nicht länger zuwarten.» Als Simonetta Sommaruga (60) am Freitag die neuen Massnahmen im Kampf gegen Corona bekannt gab,betonte sie: «Dass der Bundesrat das Heft wieder in die Hand nimmt, ist nicht gegen die Kantone gerichtet und widerspricht auch nicht dem Föderalismus.»

Die Angesprochenen sind vom Gegenteil überzeugt: Nach Aufforderung des Bundesrats hatten einige Kantone zu Wochenbeginn neue Massnahmen an­geordnet – und reagierten empört, als Bern am Dienstag trotzdem landesweite Regelungen ankündigte.

Die Regierung des Kantons Thurgau sah «den bundesstaatlichen Geist der Schweiz grob verletzt». Der Kanton Basel-Landschaft beklagte eine «Übersteuerung der Kantone durch den Bund» und sah «die föderalistische Zusammenarbeit im höchsten Mass gefährdet».

Der Bundesrat sorgte diese Woche bei den Kantonen für rote Köpfe.
Foto: keystone-sda.ch
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Doch es gab eben auch Kantone, die zu spät oder gar nicht auf Warnungen des Bundesrats reagiert hatten – etwa St. Gallen. Oder der Aargau. Dessen Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (54) trötzelte am Montag: «Wenn der Bundesrat der Meinung ist, er könne die Lage in den Kantonen besser beurteilen als die Kantonsregierungen, steht es ihm frei, selber Massnahmen anzuordnen.»

Kantone reagierten zu langsam

Dass die Landesregierung schliesslich am Freitag durchgriff, lag nicht zuletzt an dieser Haltung. «Es kann sicherlich auch gesagt werden, dass einige Kan­tone nicht schnell genug ­reagierten», so Lukas Engelberger (45), Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und baselstädtischer Regierungsrat: «Der Föderalismus hat diese Woche nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.»

Dabei hatte es so schön begonnen: 1848 gründeten die Kantone einen Bundesstaat mit schwacher Zen­tralgewalt und minimalen Kompetenzen. Erst mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung nach dem Zweiten Weltkrieg baute der Bund seine Macht aus.

Zugleich behielten die Kantone wichtige Bereiche staatlicher Autonomie wie Verfassungs- und Steuer­hoheit. 1993 gründeten sie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), um ­ihren Einfluss auf die Entscheidungsprozesse in Bundesbern zu verstärken.

«Das war ein Wendepunkt», erklärt der Polito­loge Wolf Linder (76), Verfasser des Standardwerks «Schweizerische Demo­kratie». «Damals lösten sich die Kantone aus einer defensiven Haltung und wurden aktiv.»

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2003 sorgten sie für Aufsehen, als sie erstmals erfolgreich ein Kantons­referendum lancierten – ­gegen eine Steuervorlage des Bundes, die für einige Kantone massive Steuerausfälle bedeutet hätte. «Dieser Erfolg war das Resultat der Koordination und Solidarität zwischen den Kantonen», so der Politologe Linder. «Das führte zu einem ganz neuen Selbstbewusstsein.»

Ein Ausdruck davon ist das Haus der Kantone, das 2008 in Bern unweit des Bundeshauses eröffnet wurde – als Basis der KdK und der kantonalen Regierungs- und Direk­torenkonferenzen.

Mit der Konferenz der Erziehungsdirektoren ­besteht die erste dieser Vereinigungen schon seit 1897, im 20. Jahr­hun­dert kamen zwölf weitere dazu. Lange belächelt, wurden sie nun zu einer einflussreichen Grösse.

Kantone als Vollzugsgehilfen

Es war eine Erfolgsgeschichte – bis die Pandemie kam. Im Frühjahr 2020 rief der Bundesrat die ausserordentliche Lage aus und degradierte die Kantone zu Vollzugsgehilfen. Im Juni kehrte die Schweiz in die besondere Lage zurück. Dabei blieb es auch, als im Herbst die zweite Welle ausbrach.

In der Verantwortung seien nun die Kantone, verkündete der Bundesrat. Die reagierten auch – mit mehr als 250 Regelungen zur Corona-­Bekämpfung. Jedoch mit unterschiedlicher Inten­sität. So erliess Freiburg über 30 Verordnungen – Uri überhaupt keine. Das Resultat: Ein Flickenteppich, der zu Unzufriedenheit in der Bevölkerung und zu Spannungen zwischen Bund und Kantonen führte.

Was dabei völlig unterging: «Entgegen einer weitverbreiteten und auch vom Bundesrat vertretenen Auffassung liegt in der besonderen Lage die Verantwortung nicht allein bei den Kantonen», sagt Staatsrechtsprofessor Bernhard Waldmann (58), Co-­Leiter des Instituts für Föderalismus an der Uni Freiburg. «Vielmehr stehen Bund und Kantone gleichermassen in der Pflicht. Der Bund hat aber die Federführung und muss nötigenfalls die vorgesehenen Massnahmen treffen.»

So steht es im Epidemiengesetz, das 2013 vom Volk in einer Referendumsabstimmung gutgeheissen wurde. Im Frühling noch in aller Munde, verschwand das Gesetz in der zweiten Welle aus der öffentlichen Wahrnehmung. Doch in der Aus­einandersetzung zwischen Bund und Kantonen ist das Katastrophengesetz entscheidend – weil es interpretationsbedürftig ist.

«Das Epidemiengesetz ist der rechtliche Rahmen», sagt Staatsrechtler Waldmann. «Doch dieser Rahmen ist nicht abschliessend, sondern muss auf die konkrete ­Situation angewendet und ausgelegt werden.»

Und da gehen die Meinungen auseinander. So sagte Bundespräsidentin Sommaruga am Freitag: «Die Konsultation hat gezeigt, die meisten Kan­tone wünschen sich eine stärkere Vereinheitlichung.»

Regierungsräte sind anderer Meinung

Spricht man hingegen mit Regierungsräten, klingt das anders. Einer sagt hinter vorgehaltener Hand: «Der Bundesrat meint zu Unrecht, er müsse jetzt die Federführung übernehmen.»

Der Frage lautet: Wie viel föderale Vielfalt ist möglich? «Doch diese Frage beantwortet das Epidemiengesetz nicht für den Einzelfall», sagt Staatsrechtler Waldmann.

Das ist der Kern des ­hitzigen Föderalismus-Streits. Wie wird er ausgehen? «Aus föderalis­tischer Sicht ist interessant, dass der Bundesrat in der ersten Welle im Frühling einen zentralistischen Ansatz verfolgte, in der zweiten Welle dagegen viel Raum für kantonal unterschiedliche Lösungen liess», sagt Bernhard Rütsche (50), Professor für öffentliches Recht an der Uni Luzern: «Je nachdem, wie man im Rückblick diese unterschiedlichen Strategien bewerten wird, wird der Föderalismus durch die Pandemie eher Schaden nehmen oder bekräftigt werden.»

Es hängt auch davon ab, wie die Kantone künftig miteinander umgehen. Im Hickhack um Sperrstunden und Ladenschliessungen hat sich vor allem eines gezeigt: In der Krise ist sich jeder Kanton selbst der nächste. Von der einstigen Kooperation und Solidarität ist heute nichts mehr zu spüren.

In der letzten Woche habe die Schweiz einen Tiefpunkt in der Krisenbewältigung erreicht, klagt CVP-Präsident Gerhard Pfister (58). «Westschweiz gegen Deutschschweiz, Kantonsregierungen gegen den Bundesrat, alle gegen alle und jeder nur für sich!»

Steht die Schweiz vor dem Ende des Föderalismus? «Diese Woche war sicherlich eine Belastungsprobe», so GDK-Präsident Engelberger. «Den Föderalismus nun allerdings für tot zu erklären, wäre falsch.»

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