Tausende Franken erbeutet
Rumäne sprengte Bancomaten in Sevelen SG und Neftenbach ZH – Freiheitsstrafe

Vor dem Bundesstrafgericht wurde ein Rumäne zu einer Freiheitsstrafe von 64 Monaten verurteilt. Er hatte zwei Bancomaten in der Schweiz gesprengt. In einem anderen Land verübte er zudem eine ähnliche Tat.
Publiziert: 28.02.2024 um 12:07 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2024 um 13:53 Uhr

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat einen der Bankomat-Sprenger von Sevelen SG und Neftenbach ZH zu einer Freiheitsstrafe von 64 Monaten verurteilt. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten, begründeten Urteil hervor. Das Verfahren des Mitbeschuldigten ist vor dem Bundesgericht hängig.

Der Rumäne gestand gleich zu Beginn des Verfahrens, dass er an den beiden Diebstählen in Sevelen und Neftenbach im Dezember 2019 beteiligt war. Er wurde zwecks Durchführung des Strafverfahrens von Dänemark an die Schweiz ausgeliefert. Die dänische Justiz hatte den Mann im Juni 2022 – ebenfalls wegen der Sprengung eines Bancomaten – zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Mehrere Straftaten begangen

Die Überstellung des Mannes an die Schweiz wurde an die Bedingung geknüpft, dass dieser hier seine in Dänemark rechtskräftig verhängte Strafe weiter verbüssen muss. Die hier ausgestandenen Hafttage von über einem Jahr werden dem Rumänen deshalb nicht an die schweizerische Freiheitsstrafe angerechnet.

Ein Rumäne wurde vom Bundesstrafgericht verurteilt, weil er zwei Bancomaten in der Schweiz gesprengt hat.
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Die Strafkammer befand den Mann im November 2023 der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, des mehrfachen qualifizierten Diebstahls, der mehrfachen qualifizierten Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs für schuldig. Das begründete Urteil wurde nun veröffentlicht.

Bundesanwaltschaft legt Berufung ein

Nach den Sprengungen fehlten in den Bankomaten rund 233'000 Franken. Laut dem Rumänen verbrannte ein Teil des Geldes. Die Polizei kam ihm und seinem Komplizen aufgrund von DNA-Spuren auf die Schliche, die auf den unweit der Tatorte zurückgelassenen Brecheisen gefunden wurden.

Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil der Strafkammer Berufung eingelegt. Die Verhandlung findet Mitte März statt. Das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten wurde vom vorliegenden abgetrennt und ist derzeit beim Bundesgericht hängig, wie aus dem Urteil der Strafkammer hervorgeht. (SDA)

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