St. Gallerin muss für Restaurant-Schmiererei 10'000 Franken zahlen – Strafbefehl zeigt
Juso-Politikerin hat noch viel mehr auf dem Kerbholz

Im Juli 2023 wurde Juso-Politikerin Miriam Rizvi (22) in St. Gallen festgenommen. Der Verdacht: Sachbeschädigung durch Schmierereien an einem bekannten Restaurant in der Innenstadt. Im Urteil wird klar: das Restaurant war nicht ihr einziges Ziel.
Publiziert: 26.03.2024 um 13:47 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2024 um 19:05 Uhr
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Sandro ZulianReporter News

Miriam Rizvi (22), Politikerin der Jungsozialisten (Juso) und Mitglied des Stadtparlaments von St. Gallen, ist schuldig. Die gewählte Volksvertreterin beschmierte in der Nacht auf Montag, 17. Juli 2023 gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen die Fassade eines Restaurants in der Engelgasse, unweit der Partymeile Bermuda-Dreieck im Herzen der Stadt. Blick-Recherchen deckten den Skandal damals auf. 

Noch viel mehr Delikte auf dem Kerbholz

Im Strafbefehl gegen die junge Politikerin, der Blick vorliegt, wird jetzt klar: Sie hat noch mehr auf dem Kerbholz. Nebst der Farb-Aktion in der Engelgasse hat sie gemäss Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen Ende März 2021 auf dem Gelände eines Betonherstellers ein Transparent aufgehängt. Damit kritisierte sie den hohen CO2-Ausstoss des Bauzulieferers. Straftatbestand: Hausfriedensbruch. 

Am Marktplatz in St. Gallen soll sie sich, wenige Tage vor der Farbschmiererei, Zugang zu einer Baustelle verschafft haben. Das Gebäude, in dem bald ein Co-Working einziehen soll, ist der Juso-Frau offenbar ein Dorn im Auge. Auch dort befestigte sie ein Transparent, Tage später schlitzte sie die Gerüstverkleidung auf. Der Schaden ist ungefähr 2500 Franken hoch. Straftatbestände: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Im Juli festgenommen, jetzt verurteilt: die St. Galler Juso-Politikerin Miriam Rizvi (22).
Foto: PD
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In der Nacht auf den 17. Juli 2023 dann die bekannte Geschichte. Ein Bürger meldete der Stadtpolizei um 1.30 Uhr in der Nacht zwei Personen, die Schaufenster und Fassaden von Gebäuden an der Engelgasse mit Farbe besprühten. Eine Fahndung führte schliesslich zur Festnahme von zwei Männern (18 und 24) und einer Frau – Miriam Rizvi. Straftatbestand: Sachbeschädigung. 

Im September 2023 soll sie sich dann geweigert haben, ihre Fingerabdrücke zur Verfügung zu stellen. Dies tat sie gemäss Strafbefehl, indem sie «ihre beiden Hände zu Fäusten zusammendrückte und sich weigerte, diese zu öffnen». Straftatbestand: Hinderung einer Amtshandlung.

Für gesamthaft fünf Sachverhalte wurde die junge Frau nun per Strafbefehl verurteilt.

«Aus ihren Verfehlungen nichts gelernt»

Aus dem Strafbefehl geht auch hervor, dass Rizvi eine Wiederholungstäterin ist. Im Juli 2022 verurteilte die Staatsanwaltschaft St. Gallen die Jungpolitikerin schon einmal. Ebenso liegt ein Entscheid aus dem Oktober 2022 von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vor. Damals wurde sie zu einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt.

Die Straftaten in St. Gallen fielen demnach zumindest teilweise in die Probezeit. «Der Beschuldigten kann keine günstige Legalprognose ausgestellt werden», schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Sie sei «mehrfach einschlägig vorbestraft und hat aus ihren Verfehlungen augenscheinlich nichts gelernt». Die damaligen Sanktionen hätten ihre Warnwirkung offensichtlich nicht erzielt. Die Geldstrafe wird deshalb unbedingt ausgesprochen.

Rizvi zieht Urteil weiter

Insgesamt muss die junge Politikerin eine Geldstrafe von 4200 Franken berappen. Hinzu kommen Gebühren und besondere Auslagen und knapp 2500 Franken, die sie dem Besitzer des beschmierten Restaurants zusammen mit ihrem Mittäter überweisen muss. Insgesamt schuldet die Juso-Frau dem Staat und einem Privatkläger knapp unter 10'000 Franken.

Ihr Mittäter muss gut 2000 Franken an Gebühren und Auslagen bezahlen. Seine Geldstrafe in der Höhe von 1200 Franken wird nur eingezogen, wenn er in den nächsten zwei Jahren wieder straffällig wird. Ein weiterer, mutmasslicher Mittäter wurde freigesprochen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Blick kontaktiert Miriam Rizvi und möchte ihr die Gelegenheit geben, sich dazu zu äussern. Sie reagiert ungehalten und vermutet hinter der Berichterstattung eine mediale Kampagne gegen ihre Person. Eine Information zur Sache gab sie jedoch: Noch am Dienstag gehe sie zusammen mit ihrer rechtlichen Vertretung in Berufung, sagte sie. 

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