Demos gegen Corona-Politik
60 Strafbefehle nach St. Galler Oster-Krawallen

Im vergangenen Jahr ist es in St. Gallen zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, als an Ostern vornehmlich Jugendliche und junge Erwachsene gegen die Corona-Massnahmen demonstrierten. Nun erhielten zahlreiche Randalierer Strafbefehle.
Publiziert: 08.02.2022 um 09:51 Uhr
|
Aktualisiert: 08.02.2022 um 11:05 Uhr

Nach den Oster-Krawallen in der Stadt St. Gallen vom vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft gegen 60 Personen Strafbefehle erlassen, zumeist wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Die fehlbaren Personen erhielten Geldstrafen und Bussen.

Am 26. März und am 2. April (Karfreitag) war es in St. Gallen zu massiven Ausschreitungen gekommen. Mehrere hundert zumeist jugendliche Personen versammelten sich jeweils am Roten Platz, beim Bahnhof und in der Innenstadt. Sie randalierten und warfen Steine, Flaschen, Pyros und einen Molotow-Cocktail auf Polizisten.

Zwei Fälle gehen ans Kreisgericht

An beiden Krawall-Tagen entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Franken. Ein Polizist wurde leicht verletzt und musste ins Spital gebracht werden. Polizei und Staatsanwaltschaft führten über 100 Strafverfahren, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Die Verfahren sind zum grössten Teil abgeschlossen. Zwei Verurteilte erhoben Einsprache, diese Fälle wurden ans Kreisgericht überwiesen.

Brennender Container in der St. Galler Innenstadt: Die Demonstranten lieferten sich Strassenschlachten mit der Polizei.
Foto: keystone-sda.ch

Um die Täter zu ermitteln, wertete die Polizei die Aufzeichnungen der städtischen Videoüberwachung aus. In Dossiers wurden die einzelnen Tatbestände und Personen dokumentiert, wie es im Communiqué heisst.

Sachbeschädigung, Gewalt gegen Behörden

Die Staatsanwaltschaft erliess 60 Strafbefehle, hauptsächlich wegen Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten sowie Missachtung polizeilicher Anordnungen. Die fehlbaren Personen wurden mit Geldstrafen und Bussen bestraft.

In zwei Fällen, in denen es um Missachtung gegen polizeiliche Anordnungen und Verstösse gegen Wegweisungen ging, erhoben die Betroffenen Einsprache gegen die Strafbefehle. Diese Fälle werden gerichtlich beurteilt.

40 Täter nicht identifiziert

In 40 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil die Täter nicht identifiziert werden konnten. In neun weiteren Fällen kam es zu Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen. Sieben Verfahren sind noch pendent. Unter den angezeigten Personen befanden sich 31 Minderjährige. Diese Fälle wurden oder werden noch von der Jugendanwaltschaft beurteilt.

Nach den massiven Ausschreitungen vom Karfreitag verhinderte die Polizei am Ostersonntag mit einem Grossaufgebot im Stadtzentrum weitere Ausschreitungen. Insgesamt nahm die Polizei 80 Personen vorübergehend fest und sprach 650 Wegweisungen aus. Davon wurden rund 100 nach Rekursen wieder aufgehoben. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?