Mindestens drei Monate Haft
Gewalt gegen Polizisten wird künftig härter bestraft

Gewalt und Drohungen gegen Beamte werden in der Schweiz bald härter bestraft. Raser könnten dagegen künftig wieder nur mit einer Geldstrafe davon kommen. Darauf hat sich das Parlament geeinigt.
Publiziert: 15.12.2021 um 11:27 Uhr

Das Parlament hat am Donnerstag die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen unter Dach und Fach gebracht. Die Hauptpunkte der Revision des Strafgesetzbuchs sowie des Nebenstrafrechts waren zwischen den Räten schon länger nicht mehr umstritten.

In der laufenden Wintersession gab es allerdings zwischen National- und Ständerat noch ein Tauziehen darum, wann bei Gewalt und Drohungen gegen Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Geldstrafen möglich sein sollen.

Einigungskonferenz brachte Lösung

Nach dem Ständerat hiess am Donnerstag auch der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz gut. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 122 zu 65 Stimmen ohne Enthaltungen.

Raserdelikte können künftig auch nur mit einer Geldstrafe bestraft werden (Symbolbild).
Foto: Kantonspolizei St. Gallen
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Die Einigungskonferenz hatte im Wesentlichen die Beschlüsse des Ständerats übernommen. Gewalt und Drohung gegen Beamte kann demnach künftig nur noch in leichten Fällen mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Zudem muss bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens dreissig Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens dreissig Tage betragen. Der Umrechnungsschlüssel gilt auch, wenn bei der Geldstrafe mehr Tagessätze vorgesehen sind.

Grundsätzlich verschärft

Angesichts des Streits um die Geldstrafen für Gewalt und Drohung gegen Beamte drohte zeitweilig beinahe unterzugehen, dass die Revision in dieser Hinsicht grundsätzlich eine erhebliche Verschärfung bringt.

Wer sich als Teil einer Gruppe an Ausschreitungen beteiligt und dabei Gewalt gegen Mitarbeitende von Blaulicht-Organisationen ausübt, wird neu mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft. Bisher war die Mindeststrafe eine Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen.

Im Falle von Gewalt gegen Sachen durch randalierende Gruppen wird die minimal mögliche Geldstrafe verdreifacht, von 30 auf 90 Tagessätze.

«Majestätsbeleidigung» gibt es weiterhin

Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die Räte entschieden, dass die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird.

Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Damit dürfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.

Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der «Majestätsbeleidigung». Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.

Strafe der Schwere anpassen

Die Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.

Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Gerade was Anfeindungen gegen die Mitarbeitende der Polizei oder von Ambulanzteams angeht, wurde im Parlament immer wieder argumentiert, man sei heute mit Problemen konfrontiert, welche die Schweizer Öffentlichkeit früher nur durch Medienberichte aus dem Ausland gekannt habe.

Die Revision betrifft rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.

Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

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