Anklage im Fall Hefenhofen TG
Rössli-Quäler soll 6,5 Jahre in den Knast

Die Zustände auf dem Hof von Ulrich K.* (53) waren haarsträubend. Vor fünf Jahren deckte Blick die Machenschaften des Quäl-Bauern auf. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft endlich Anklage.
Publiziert: 31.03.2022 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2023 um 11:09 Uhr

Über 100 Pferde und zahlreiche weitere Tiere lebten auf dem Hof von Ulrich K.* (53) unter elenden Zuständen. Nach einer Intervention durch Tierschützer und mehreren Blick-Berichten wurden die Tiere im Sommer 2017 beschlagnahmt und zwangsversteigert.

Doch der Quäl-Bauer konnte bisher nicht vor Gericht gestellt werden. Fast fünf Jahre später hat die Staatsanwaltschaft nun beim Bezirksgericht Arbon TG Anklage erhoben. Sie beantragt für den ehemaligen Pferdehändler unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren.

Unbefristetes Tierhalteverbot bereits rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell eröffnete gegen den früheren Pferdehändler eine Strafuntersuchung. Der Hauptvorwurf betrifft den Tatbestand der Tierquälerei. Seit Oktober 2020 ist ein unbefristetes Tierhalteverbot für den ehemaligen Pferdehändler aus Hefenhofen TG rechtskräftig.

Bauer Ulrich K.: Die Anklageschrift umfasst 22 Seiten.
Foto: Tele Top
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Gemäss Anklageschrift werden Ulrich K. für den Zeitraum ab September 2013 und teilweise bis zum Juni 2019 die Tatbestände der mehrfachen Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz sowie der Tatbestand der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt.

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Anklageschrift listet zahlreiche Delikte auf

Als Hauptelement beschäftige sich die Anklage auf 22 Seiten mit zahlreichen Vorwürfen von Tierquälereien im Bereich der Pferde-, Schaf-, Hunde-, Hühner-, Schweine- und Rinderhaltung. Zentrale Anklagepunkte sind die ungenügende Pflege, die nicht artgerechte Haltung sowie der vorschriftswidrige Transport, aber auch die nicht tierschutzkonforme Tötung von Tieren, wie es im Communiqué weiter heisst.

Ausserdem werden Urlich K. die mehrfache Gefährdung des Lebens, ein Hausfriedensbruch wie auch Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt neben der Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 3500 Franken. Zusätzlich verlangt sie ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung. Es gilt die Unschuldsvermutung. (SDA/noo)

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