Fall Hefenhofen: Ulrich K. (53) zieht ein weiteres Mal vor Bundesgericht
Quälbauer will mit Kantonstierarzt Witzig auf Anklagebank

Schon vor einem Jahr wollte die Thurgauer Staatsanwaltschaft Ulrich K. bald zur Anklage bringen. Dazu ist es bis heute nicht gekommen, weil der berühmteste Tierquäler der Schweiz aus prozessualen Gründen wieder vor Bundesgericht gezogen ist.
Publiziert: 27.07.2021 um 20:14 Uhr
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Aktualisiert: 28.07.2021 um 10:01 Uhr
Marco Latzer

Die Bilder von abgemagerten und qualvoll verendeten Pferden bewegten im Sommer 2017 die ganze Schweiz. Erst als Blick die Machenschaften von Quälbauer Ulrich K.* (53) aus Hefenhofen TG aufdeckte, schritten die Thurgauer Behörden nach langem Wegsehen und Zaudern doch noch ein.

Der Hof von K. wurde in einer gross angelegten Polizei- und Militäraktion geräumt, seine über 100 Pferde und alle anderen Tiere zwangsversteigert. Das Leiden in Hefenhofen nahm damit endlich ein Ende.

Justiz wollte Ulrich K. schon vor einem Jahr anklagen

Politisch wurde der Fall Hefenhofen anschliessend mit einer Administrativuntersuchung und deren 230-seitigem Bericht aufgearbeitet. Praktisch sämtliche Thurgauer Amtsstellen hatten versagt. Der Quälhof in Hefenhofen war praktisch ein rechtsfreier Raum, so das Fazit.

Noch immer nicht angeklagt: Quälbauer Ulrich K. (53) aus Hefenhofen TG ist der berühmteste Tierquäler der Schweiz.
Foto: Zvg
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Bloss: Bis heute wurde Ulrich K. für seine Taten noch nicht zur Rechenschaft gezogen! Als Blick vor einem Jahr nach dem Stand des Verfahrens fragte, antwortete damals Oberstaatsanwalt Marco Breu: «Zeitlich sprechen wir hier – vorbehältlich anderer Erkenntnisse – von wenigen Wochen. Wir sind folglich unmittelbar vor dem Verfahrensabschluss.»

Qualbauer zieht wieder vor Bundesgericht

Doch die Anklageerhebung lässt auch ein Jahr später noch auf sich warten. Es geht um entscheidende rechtliche Details im Tierquäler-Fall des Jahrzehnts. Denn Ulrich K. beharrt darauf, zusammen mit drei Verantwortlichen des Thurgauer Veterinäramtes gemeinsam auf der Anklagebank zu sitzen. Die Staatsanwaltschaft möchte hingegen die beiden Verfahrenskomplexe getrennt voneinander verhandelt sehen.

Hintergrund: Die drei Kantonsangestellten, darunter der vorzeitig in den Ruhestand komplimentierte Kantonstierarzt Paul Witzig (66), müssen sich im Fall Hefenhofen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Beihilfe zu Tierquälerei verantworten. Sie hatten es mutmasslich verschlampt, den Pferdequäler schon viel früher aus dem Verkehr zu ziehen.

Fall liegt bis zum Entscheid auf Eis

Weil zuletzt das Thurgauer Obergericht eine entsprechende Beschwerde von Ulrich K. abgewiesen hat, ist dieser ein weiteres Mal bis vor Bundesgericht gezogen. Ein Urteil der Frage, ob die Abtrennung rechtens ist, steht noch aus. Solange liegt der Fall vorerst auf Eis.

«Die Staatsanwaltschaft ist bereit, Anklage zu erheben, sobald das Bundesgericht entschieden hat», heisst es auf Anfrage von Blick. Ulrich K. ging seinerseits auf eine Interviewanfrage nicht ein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

*Name bekannt

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