Teppich-Tote Isabella T. (†20) : Der Angeklagte J. B. (39) vergewaltigte auch eine Brasilianerin
Er prahlte mit Isabellas Tod

Isabella T. starb nach einer Partynacht in der Thurgauer Wohnung von J. B. – doch statt Hilfe zu holen, liess er die junge Frau in einen Teppich packen und im Wald entsorgen. Später soll sich der Dealer bei einer Vergewaltigung als Isabellas Killer ausgegeben haben.
Publiziert: 13.02.2021 um 00:44 Uhr
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Aktualisiert: 09.05.2021 um 16:11 Uhr
Marco Latzer

Ihr Leben endete äusserst tragisch. Nach einer feuchtfröhlichen Partynacht verschwindet Isabella T.* (†20) aus Turgi AG im November 2017 spurlos. Erst drei Monate später wird in einem Thurgauer Waldstück ihre Leiche entdeckt.

Die Serbin wurde nackt in einen grünen Teppich gewickelt und eiskalt entsorgt (BLICK berichtete). Die Spur führte ins nahe Thundorf TG, wo damals J. B.* (39) hauste. Beim Niederländer mit südamerikanischen Wurzeln verbrachte Isabella die letzte Nacht ihres Lebens. Mit Alkohol, Marihuana und Kokain.

«Es ist immer noch unverständlich»
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Mutter der toten Isabella T.«Es ist immer noch unverständlich»
Angeklagt: Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will J. B. für 52 Monate im Gefängnis sehen.
Foto: zVg
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Komplizen entsorgten Leiche in Teppich in Wald

Am nächsten Nachmittag starb die Burger-King-Mitarbeiterin unter mysteriösen Umständen. Doch statt den Notruf zu wählen, entschloss sich B. seine Kumpanen O.* (51) und D.* (39) zu alarmieren. Die beiden Schweizer halfen, Isabella in einen Teppich zu rollen und entsorgten die Leiche – während J. B. in seiner Wohnung blieb.

Die Helfer waren Koks-Konsumenten – genauso wie der mutmassliche Dealer J. B. Ob sie ihm wegen Drogen halfen, verraten sie auch jetzt nicht. «Nur er weiss, was mit dem Mädchen wirklich passiert ist», sagt O. zu BLICK.

Isabella soll angeblich einen epileptischen Anfall erlitten haben, behauptet J. B. Doch weil die Leiche monatelang im Wald lag, lässt sich die genaue Todesursache nicht mehr ermitteln. Der Fall kommt bald vor Gericht. BLICK liegt die Anklageschrift gegen J. B. vor. Sie zeigt: Der Holländer soll sich, obwohl er seine Unschuld beteuert, mehrfach als Isabellas Killer inszeniert haben.

Er prahlte vor neuen Opfern mit BLICK-Artikel

Einem Mann schickte er zur Einschüchterung gar BLICK-Artikel, in denen er vorkam. Darunter schreibt er: «Es kommt nicht jeden Tag vor, dass in meiner Wohnung eine Person stirbt.» B. verwendete dasselbe Drohmittel im August 2019 anscheinend auch bei einer Vergewaltigung in Chur GR.

Bevor er in einem Hotel über eine Brasilianerin (20) herfiel, schüchterte er laut Anklageschrift auch sie mit Berichten ein «und sagte zu ihr, dass er jenes Mädchen umgebracht habe und dass dieses ebenso schön gewesen sei wie sie». Das Opfer gab sich (wie wohl auch Isabella) in erster Linie mit dem Niederländer ab, um mit diesem zu koksen. Doch: Um Sex zu erpressen, fotografierte J. B. ihren Ausweis heimlich zusammen mit einem Kokaingemisch.

Brasilianerin mit Glassplittern zu Sex gezwungen

Dann schlägt er ihr laut Anklage in den Bauch, später auch ins Gesicht. J. B soll von der Brasilianerin zudem verlangt haben, sich eine Glasflasche vaginal einzuführen. Als sie sich weigert, zerbricht dieser offenbar die Flasche und bedroht sie mit einem Splitter. Erst danach soll es dem Angeklagten gelungen sein, den Akt doch noch zu erzwingen. Trotz der verzweifelten Bitte der Frau, damit aufzuhören.

J. B., der inzwischen nahe Winterthur ZH lebt, bestreitet dies: «Es gab keine Vergewaltigung, wir hatten nicht einmal Sex!» Er trägt im Gespräch mit BLICK nur eine Unterhose und wirkt verschlafen. Trotzdem wird der Beschuldigte nicht müde, sich als Opfer darzustellen.

Er klagt etwa über einen Job, den er wegen der neuerlichen Berichte über die «erfundene» Vergewaltigung verloren habe. Daran, dass er aus der Geschichte mit Isabella T. ein Killer-Image abgeleitet haben soll, kann er sich nicht erinnern. Wegen einer Vielzahl an Delikten (u. a. Vergewaltigung, Körperverletzung, mehrfache Drohung, Störung des Totenfriedens) fordert die Staatsanwaltschaft für ihn 52 Monate Haft und einen Landesverweis von sieben Jahren. Der Prozesstermin ist noch offen.

*Namen bekannt

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