«Pro Biker waren etwa zwei Polizisten im Saal»
3:17
Letzter Tag im Biker-Prozess:«Pro Biker waren etwa zwei Polizisten im Saal»

Urteile im Rocker-Prozess – diverse Parteien kündigen gegenüber Blick an, den Weiterzug an die nächste Instanz zu prüfen
Muss nun bald das Obergericht ran?

Nach einer blutigen Schiesserei im Mai 2019 unter rivalisierenden Töff-Rockern fand rund drei Jahre später der Monster-Prozess mit 22 Beschuldigten statt. Am Donnerstag hat das Gericht nun die Urteile verkündet – vier Stunden lang.
Publiziert: 01.07.2022 um 00:34 Uhr
|
Aktualisiert: 01.07.2022 um 10:31 Uhr
Luisa Ita

Die Urteilsverkündung im Falle des Belper Rockerkriegs lockte am Donnerstag rund 300 Hells Angels in die Hauptstadt. Einer der Engel kam jedoch im wahrsten Sinne des Wortes angeflogen!

Als am frühen Morgen die Töff-Rocker in grossen Gruppen auf ihren Maschinen angebrettert kamen, war gerade Rush-Hour. Die Ampel vor der Schützenmatte stellte darum rasch wieder von Grün auf Rot – einer der Biker bemerkte dies offenbar nicht und fuhr seinem Vordermann wortwörtlich an den Karren.

«Die Strafe ist etwas zu hoch ausgefallen»
1:26
Verteidiger zum Urteil:«Die Strafe ist etwas zu hoch ausgefallen»

Engel gestürzt, die «Brüder» helfen

Der gerammte Engel segelte in hohem Bogen von seinem Zweirad – vor den Augen der versammelten Presse und einem riesigen Polizeiaufgebot, das dank des Fernbleibens der Bandidos wenig zu tun hatte. Doch wie es sich in einer Bruderschaft gehört, kamen ihm die anderen Biker sofort zu Hilfe. Das schwere Motorrad wurde wieder aufgerichtet und der Vorfall rasch zur Nebensache. Zu gross war die Spannung auf die Urteile des Regionalgerichts Bern-Mittelland.

Hier flog ein Hells Angel in hohem Bogen von seinem Töff: Sein Hintermann hatte wohl das Rotlicht übersehen und fuhr ihm ungebremst ins Heck.
Foto: KARL-HEINZ HUG
1/16

Rückblende. Am 11. Mai 2019 eskalierte ein Streit zwischen verfeindeten Töff-Rockern in Belp BE. Gemäss Anklageschrift sollen sich die Bandidos entschieden haben, dort ihr erstes Klublokal in der Schweiz zu eröffnen. Das passte den Hells Angels sowie den befreundeten Broncos gar nicht in den Kram. Die bereits ansässigen Rocker hätten sich darum laut der Staatsanwaltschaft zu einem «unangekündigten Einschüchterungsversuch» entschieden.

Mehrere Jahre Knast für den Schützen

Dieser Versuch soll derart aus dem Ruder gelaufen sein, dass Schüsse fielen und mehrere Anwesende erheblich verletzt wurden. Ein Hells Angel sei von einem Bandido angeschossen und lebensgefährlich verletzt worden. Der Beschuldigte sitzt im vorzeitigen Strafvollzug – und wird dort wohl noch eine ganze Weile bleiben.

Acht Jahre lang soll der Mann hinter Gittern verbringen. Das verkündete der Gerichtspräsident für den Hauptbeschuldigten am Donnerstagmorgen. Der designierte Sicherheitschef des ersten zu gründenden Schweizer Bandidos-Chapter wird der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung und des Raufhandels schuldig gesprochen.

Hier brausen die Rocker davon
0:50
Nach der Urteilsverkündung:Hier brausen die Rocker davon

Fehlende Beweise führen zu Freispruch

Der zweite Hauptbeschuldigte, der gemäss Anklage einen Bronco von hinten mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll, wird vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen. Dies, weil es keine handfesten Beweise gebe und auf dem Messer frische DNA-Spuren noch von einem anderen Kuttenträger gefunden worden seien, so der Gerichtspräsident: «Da bricht das Mosaik der Staatsanwaltschaft auseinander.»

Für den ehemaligen Bandido gibt es daher lediglich einen Schuldspruch wegen Raufhandel: Er muss dennoch für acht Monate hinter Gitter, da er sich früher schon etwas hatte zuschulden kommen lassen.

Ist das letzte Wort schon gesprochen?

Der dritte Hauptbeschuldigte wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 42 Monaten und einem achtjährigen Landesverweis verurteilt. Die restlichen 19 Angeklagten, denen Raufhandel oder Gehilfenschaft dazu vorgeworfen wird, kommen teils mit Frei- und teils mit Schuldsprüchen davon. Freisprüche gab es jeweils wegen des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten», etwa wegen ungenügender Beweise.

Die 22 Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Parteien haben nun zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen. Der Staatsanwalt und auch die Verteidiger der Hauptbeschuldigten haben angekündigt, diese Option zu prüfen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?