Lukas F. (52) wurde wegen Amtsmissbrauch und Körperverletzung verurteilt
Basler Rüpel-Cop ist jetzt Gemeindepolizist

Trotz Lügen, Amtsmissbrauch, leichter Körperverletzung, Schlägerei im Nachtleben und anderen Verfehlungen darf ein ehemaliger Basler Sondereinheits-Polizist weiterhin seinen Beruf ausüben. Heute ist er Gemeindepolizist im Baselbiet.
Publiziert: 23.02.2022 um 00:21 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2022 um 07:16 Uhr
Céline Trachsel

Lukas F.* (52) ist ein verurteilter Straftäter – aber er darf immer noch Gesetzeshüter sein. Seit ein paar Monaten arbeitet der rechtskräftig Verurteilte im Baselbiet als Gemeindepolizist. Und dies, obwohl er bei der Kantonspolizei Basel hochkant rausflog.

Früher war F. in einer Sondereinheit. Doch daneben machte er sich auch als stadtbekannter Rüpel in Basel einen Namen. F. prügelte sich im Nachtleben mit einem Typen aus der Unterwelt. Er baggerte viele Frauen an, auch verheiratete Polizistinnen, und spionierte ihnen nach. Er verschickte anzügliche Selfies. Und er sprühte einem DJ nach einer illegalen Party Pfefferspray ins Gesicht – als der wehrlose DJ bereits im Kastenwagen war und die Hände hinter dem Rücken in Handschellen lagen.

«Ich bin das Blaulicht von Basel»

Für Schlagzeilen sorgte vor allem ein Vorfall in der Bar Rouge, wo F. betrunken rumpöbelte. Auch Blick berichtete über den Fall. Die Geschichte brachte ihm den Übernamen «das Blaulicht von Basel» und «der Blaulicht-Polizist» ein. In der Bar legte der alkoholisierte Cop die Füsse auf den Tisch. Als ihn die Türsteher rausstellen wollten, drohte er ihnen: «Ich bin das Blaulicht von Basel, und ich werde euch zeigen, wer ich bin.» Auch als «Chef von Kleinbasel» gab er sich aus.

Polizist Lukas F.* (52) hat einiges auf dem Kerbholz. Er neigte zu falschen Anschuldigungen, er pfefferte einem in Handschellen gelegten Verhafteten in einem Kastenwagen Pfefferspray ins Gesicht und zeigte mehrfach testosterongesteuertes Problemverhalten.
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Später zeigte F. die Türsteher an, weil er gewürgt worden sein soll – was nicht stimmte, wie Aufnahmen der Videoüberwachung später zeigten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Türsteher ein, klagte im Gegenzug aber den Polizisten an. Er hatte für seine Privatfehde im Polizeisystem nach den Türstehern gesucht. In diesem Punkt wurde F. jedoch freigesprochen – weil er sich damit keinen Vorteil verschafft haben soll.

Kein Eintrag im Strafregister

Die besagten Vorfälle geschahen 2014. Der Polizist wurde 2017 erstinstanzlich verurteilt, legte Berufung ein und liess sich in den Innendienst versetzen. Kurz darauf wurde er jedoch ganz suspendiert. Er behauptete, dies sei passiert, weil seine Chefs aufgrund der Medienberichte unter Druck standen. Andere Quellen sagen zu Blick: weil er weiter testosterongesteuertes Problemverhalten zeigte. Ende 2018 lösten die Kantonspolizei Basel-Stadt und F. das Arbeitsverhältnis auf. Er sei dazu gedrängt worden, jammerte F. vor dem Appellationsgericht.

Wegen des Jobverlusts und der Berichterstattung tat der Polizist den drei Richtern leid: Sie sprachen ihn in zweiter Instanz zwar wegen der Pfefferspray-Attacke des Amtsmissbrauchs und der einfachen Körperverletzung schuldig – aber sie sahen von einer Strafe ab. Bei F. seien zwar «grossspurige Züge» zu erkennen, aber das strafrechtlich vorwerfbare Verhalten sei geringfügig und der Mann schon genug bestraft. So folgte kein Eintrag im Strafregister.

«Er ist auch nur ein Mensch»

So landete F. Ende 2021 bei der Gemeindepolizei. Was mit leerem Strafregisterauszug noch immer möglich war. Wieso ein Mann mit einer solchen Vorgeschichte eingestellt wurde, begründet das Gemeindepräsidium so: «Der Mann erfüllt alle Voraussetzungen, um die Aufgaben als Gemeindepolizist sehr gut erfüllen zu können. Er hat uns vor seiner Anstellung und seit Antritt fachlich wie auch menschlich sehr überzeugt, und es gibt keinen Grund, wegen früherer Ereignisse diese Anstellung infrage zu stellen.» F. wollte sich gegenüber Blick nicht äussern.

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