«Ich bin sicher zufrieden mit dem Urteil!»
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20 Jahre Gefängnis für Mord:«Ich bin sicher zufrieden mit dem Urteil!»

Er prügelte Obdachlosen tot
Paulo D. (21) muss 20 Jahre hinter Gitter und erhält stationäre Massnahme

Am Mittwoch stand der Mann vor Gericht, der im September 2021 den Zürcher Obdachlosen Fredi (†66) tötete. Der Totschläger erhält die kleine Verwahrung.
Publiziert: 12.04.2023 um 07:30 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2023 um 18:03 Uhr

Der grossgewachsene und kräftige Angeklagte wirkte im Gerichtssaal verwirrt und unsicher. Paulo D.* (21) trug weisse Turnschuhe, dunkle Jeans, dunkler Kapuzenpulli und ein wattiertes Gilet. Er trägt die klassische Undercut-Frisur. Mit seiner Hand machte er unkontrollierte Greif- und Schüttelbewegungen.

Der arbeitslose Zürcher musste sich vor dem Zürcher Bezirksgericht für Mord, Gewaltdarstellung, der einfachen Körperverletzung, mehrfacher Pornografie und Sachbeschädigung verantworten. Der schlimmste Anklagepunkt: Er hatte im September 2021 den obdachlosen Fredi (†66) in seinem Schlafsack zu Tode gestampft. Er filmte die Tat und stellte die Gewaltorgie auf Snapchat. Während der Attacke beschimpfte er sein Opfer aufs Übelste. Paulo D.* war in allen Anklagepunkten geständig. Er hatte auch keine andere Wahl: Alles war mit Aufnahmen belegt.

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Bei der Befragung redete sich der Angeklagte zusätzlich um Kopf und Kragen. «Ich war voll von Hass und Frust. Zudem war ich betrunken und hatte Kokain konsumiert», sagt er. Und weiter: «Ich dachte, er ist pädophil.» Warum er das dachte, kann er dem Richter aber nicht sagen. Er weiss aber noch: «Ich wollte das Opfer auch ausrauben, um Kokain zu kaufen.» Reue oder Einsicht hatten in seiner Erzählung keinen Platz.

Die Staatsanwaltschaft klagt Paulo D. (21) wegen Mordes an Fredi (†66), dem beliebten Zürcher Obdachlosen, an.
Foto: zvg
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Heute denke er aber anders. «Ich möchte einmal ein bodenständiges Leben führen. Frau und Kind haben. Es bringt nichts, wenn ich meine Familie unglücklich mache», erklärt er. Er entschuldigt sich auch bei dem einzigen Verwandten des Opfers, dem im Gerichtsaal anwesenden Stiefsohn. «Ich habe ihm den Vater weggenommen. Das tut mir leid.»

Der Verteidiger des Beschuldigten hält sich sehr kurz. Er schliesst sich unter dem Strich der Forderung der Staatsanwältin an: die stationäre Massnahme nach Artikel 59 im Strafgesetzbuch, im Volksmund auch die kleine Verwahrung genannt. Das Urteil fällt denn entsprechend aus. Paulo D. erhält eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und die stationäre Massnahme.

Paulo D. soll Obdachlosen in Zürich getötet haben – nun ist er vor Gericht

*Name bekannt
**Name geändert

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