Abgelehnt, weil er USB-Adapter und T-Shirts klaute
Ladendieb (18) darf doch Schweizer werden

Im Juni wurde einem jungen Mann der Schweizer Pass erstmal verweigert, weil er geklaut hatte. Nach Einreichung einer Beschwerde schritt das Verwaltungsgericht ein – und entschied zugunsten des Klägers.
Publiziert: 25.10.2022 um 10:52 Uhr

Im Frühling 2021 wurde der 18-Jährige straffällig: In einem Manor-Warenhaus im Aargau klaute er einen USB-Netzadapter, ein Hemd und zwei T-Shirts. Was im Normalfall zu einer Busse führt, hatte für den jungen Mann deutlich schlimmere Folgen. Der Grosse Rat lehnte sein Einbürgerungsgesuch ab. Wegen des mehrfach begangenen Diebstahls erfülle er die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht.

Der mehrfache Diebstahl wurde als besonders gravierend eingestuft und könne nach Meinung des Rats auch durch die positiven Bemühungen des Diebes, wie zum Beispiel seiner Ausbildung, nicht ausgeglichen werden, berichtet die «Aargauer Zeitung». SP-Grossrätin Lea Schmidmeister (39) sagte bereits nach dem Entscheid im Juni: «Man lehnt hier etwas ab, was in anderen Fällen durchging. Ich hoffe, es gibt eine Beschwerde.»

«Jugendlicher Leichtsinn»

Die gab es: Rechtsanwalt Markus Leimbacher, der früher für die SP im Grossen Rat sass, reichte beim Verwaltungsgericht im Namen des abgelehnten Kandidaten eine Beschwerde ein. Sie wurde gutgeheissen, das ging am Montag aus dem veröffentlichten Urteil hervor.

Wegen eines Diebstahls wurde einem 18-Jährigen der Schweizer Pass im Juni verweigert.
Foto: Keystone
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Leimbacher meint, dass man bei dem Mandanten nicht davon sprechen konnte, dass er die «Rechtsordnung» ungenügend beachte. Er hat den Diebstahl nämlich unter Miteinfluss von scheinbaren Freunden begangen und davor oder danach nie mehr eine ähnliche Straftat begangen, daher stuft das Gericht den Vorfall als «Fehlverhalten aus jugendlichem Leichtsinn» ein, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Ablehnung als willkürlich eingestuft

Das Verwaltungsgericht hob den Entscheid des Grossen Rates auf und erteilte dem Mann das Schweizer Bürgerrecht. Die Ablehnung des Grossen Rates wird als willkürlich eingestuft. Trotzdem hält das Verwaltungsgericht fest, dass grundsätzlich alle Rechtsverletzungen relevant sind, allerdings dürfe man auch keinen zu strengen Massstab anlegen.

Seit Ende Februar ist bei dem Fall ein politisches Hin und Her – das finale Urteil ist damit auch nach wie vor nicht gesprochen. Der Präsident der Einbürgerungskommission, Sander Pallien, teilt mit: «Der Entscheid wird an der nächsten Sitzung besprochen. Diese Besprechung ist noch ausstehend, daher kann ich noch nicht mehr dazu sagen.» (lrc)

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