Zahlen etwas stabilisiert
Verschnaufpause bei der Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen

Der Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen ist etwas abgeflacht. Die Kantone bereiten sich derweil auf die Sommerferien vor, dann wird die Beherbergungsfrist von vielen Gastfamilien ablaufen.
Publiziert: 09.06.2022 um 15:30 Uhr

Der Druck hat etwas nachgelassen – vorerst. Die Zahlen der Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz haben sich etwas stabilisiert. Dennoch suchen die Kantone ohne Unterbruch nach neuen Plätzen.

Das hat seinen Grund: Gastfamilien haben sich oft dazu verpflichtet, aus der Ukraine geflüchtete Menschen für drei Monate bei sich zu beherbergen. Nun laufe diese Frist nach und nach aus, sagte Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am Donnerstag in Bern.

Situation könnte sich schlagartig ändern

Besonders auf die Sommerferien hin, befürchteten einige Kantone, dass sich die Situation schlagartig ändern könnte. Zurzeit stehen laut Szöllösy 9000 freie Betten in kantonalen und kommunalen Strukturen zur Verfügung. Das seien rund 1200 freie Betten mehr als in der Vorwoche.

Der Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen ist etwas abgeflacht.
Foto: IMAGO/ZUMA Wire
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Bund und Kantone arbeiten an längerfristigen Lösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Besonders für Schulkinder sei es wichtig, dass sie nicht häufig umgeschult werden, sagte Szöllösy.

Nach 90 Tagen sind Personen zudem dem Obligatorium einer Krankenversicherung unterstellt. Bei Personen, die Sozialhilfe beantragt hatten, würden sich die Sozialbehörden darum kümmern. Andernfalls rät die SODK, sich bei den Sozialbehörden der zuständigen Gemeinde zu melden.

Bund zeigt sich entgegenkommend

Bereits komme es auch immer wieder zu zwischenzeitlichen Heimataufenthalten von Flüchtenden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) toleriert diese auch. Als Richtwert dient ihm dabei ein Aufenthalt von etwa 15 Tagen pro Quartal. Allerdings zeigt es sich je nach Grund konziliant.

Nicht jede Heimreise eines aus der Ukraine geflüchteten Menschen resultiere automatisch im Verlust des Schutzstatus S, sagte David Keller, der Leiter des Krisenstab Asyl im Staatssekretariat für Migration (SEM).

Ist jemand länger weg, weil ihn etwa ein Todesfall länger aufhält, entzieht ihm das SEM nicht den Status. Jeder Einzelfall werde geprüft. Wenn allerdings jemand sich über 60 Tage lang nicht in der Schweiz aufhalte, ende der Schutzstatus.

Etwa 200 Geflüchtete wieder ausgereist

Gemäss Keller sind etwa 200 Geflüchtete wieder ausgereist. Das SEM verfügte für sie den Entzug des Schutzstatus. Diese Abgänge meldeten die Betroffenen selbst oder die Behörden der Kantone. An die in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer appellierte Keller, sich bei einer Ausreise doch bei den Behörden abzumelden.

Wie Keller weiter erklärte, sind unterdessen 55'300 Ukraine-Flüchtlinge auf die Kantone verteilt. 53'000 verfügen über den Schutzstatus. In 260 Fällen entschied das SEM gegen eine Erteilung oder nimmt weitere Abklärungen vor.

Allgemein hat sich die Lage beruhigt. Aktuell treffen den Angaben zufolge 5000 bis 6000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen pro Monat ein. Das könne der Bund handhaben, sagte Keller. (SDA)

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