Wenn die Lage ernst wird
Mitarbeiter sollen ins Homeoffice – um Strom zu sparen

Wird diesen Winter der Strom knapp, könnte es zu Kontingentierungen kommen. Unternehmen hätten dann nur eine bestimmte Menge Strom zur Verfügung. Doch was, wenn das Kontingent aufgebraucht ist? Homeoffice könnte eine der Lösungen sein.
Publiziert: 17.08.2022 um 13:52 Uhr

Die drohende Strommangellage im Winter bereitet nicht nur den Haushalten Sorge. Gerade diese wären aber geschützt, bis es tatsächlich zu Abschaltungen käme. Unternehmen aber könnten von Kontingentierungen betroffen sein, wenn die freiwilligen Sparappelle nicht ausreichen.

Als mögliche Lösung diskutiert wird Homeoffice. Geht den Unternehmen der Strom aus, sollen die Angestellten einfach von zu Hause aus weiterarbeiten. Privathaushalte sind geschützte Verbraucher und von Kontingentierungen voraussichtlich ausgenommen.

Unternehmen sind verunsichert

Dies geht aus einer Aktennotiz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) hervor, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Das Babs hat sich mit den Betreibern national kritischer Infrastruktur ausgetauscht. Zu diesen zählen etwa die SBB, die Post oder Coop und Migros.

Das Homeoffice könnte diesen Winter für viele zurückkehren.
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Der Arbeitgeberverband und Economiesuisse zeigen sich besorgt. Beide sprechen von Verunsicherung ihrer Mitglieder bezüglich der Strommangellage. Economiesuisse fordert deshalb, dass der Bund aktiv wird.

Stromguthaben handeln

Die Unternehmen müssten so schnell wie möglich wissen, welche Gas- und Strombeschränkungen auf sie zukommen könnten, erklärt ein Sprecher gegenüber der «Aargauer Zeitung». Das Ziel sei, dass sich die Unternehmen mit diesen Informationen selbst organisieren könnten.

Eine Möglichkeit wäre, dass die Unternehmen untereinander mit ihren Stromguthaben handeln könnten. Wichtig sei, dass die Spielregeln möglichst bald klar seien, so der Sprecher.

Auch SP fordert Klarheit

Auch im Parlament wird das Thema schon heiss diskutiert. Die SP forderte in der Wirtschaftskommission des Nationalrats, dass die Massnahmen fürs Stromsparen bis Ende August klar in einer Planungsverordnung aufgelistet sind. Auch wer genau von den Massnahmen ausgenommen sei und wie Betroffene entschädigt würden, solle bis dahin abschliessend geklärt sein. (tom)

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