Weil das Formular fehlte
Schon 200 Bussen für Reiserückkehrer

Knapp 200 Reiserückkehrer mussten schon eine Busse von 100 Franken zahlen, weil sie das Online-Einreiseformular des Bundes nicht ausgefüllt hatten.
Publiziert: 10.10.2021 um 12:37 Uhr
|
Aktualisiert: 10.10.2021 um 16:43 Uhr

Seit dem 20. September muss, wer in die Schweiz einreist, ein Einreiseformular ausfüllen, das Kontaktdaten, Herkunft und Reiseroute enthält. Das gilt für alle Einreise-Wege und auch für Schweizerinnen und Schweizer, die aus den Ferien zurückkommen – selbst wenn sie geimpft sind.

«Für die Einreise in die Schweiz brauchen alle Einreisenden ein Einreiseformular. Dieses kann frühestens 48 Stunden vor der Reise online oder als Papierversion ausgefüllt werden», so das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Der Bundesrat hatte diese Regelung beschlossen, um eine Zunahme der Covid-19-Ansteckungen nach den Herbstferien zu verhindern. Nach dem Ferienende im Sommer war die Zahl der Corona-Fälle nämlich sprunghaft angestiegen
.

Das müssen ungeimpfte Einreisende jetzt wissen
14:52
Bundesrat verschärft Regeln:Das müssen ungeimpfte Einreisende jetzt wissen
Egal, ob per Flugzeug, Auto ...
Foto: Keystone
1/5

Kantone machen Stichproben

Seit der Einführung der Bestimmung wurden bereits 900'000 dieser Formulare ausgefüllt. Doch es gab auch Formular-Schwänzer – und die werden zur Kasse gebeten. Wer an der Schweizer Grenze ohne Einreiseformular erwischt wird, zahlt 100 Franken Busse, wie die Eidgenössische Zollverwaltung einen Bericht der «Sonntagszeitung» bestätigte. Bis jetzt wurden 200 solcher Bussen ausgestellt.

Die Formulare werden laut 14 Tage aufbewahrt:
Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, weil sie entweder nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, dies tatsächlich getan haben. Dass alle sie ausfüllen müssten, sei der Praktikabilität geschuldet. Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und der Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche. (SDA/sf)



Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?