Ungeimpfte müssen bei Einreise zweimal testen
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Bundesrat verschärft Einreise:Ungeimpfte müssen bei Einreise zweimal testen

Geimpfte brauchen Formular, Ungeimpfte Tests
Das müssen Herbstferien-Rückkehrer unbedingt beachten

Der Bundesrat hat genug von offenen Grenzen für Ungeimpfte. Er hat deshalb das Grenzregime verschärft. Wer zurück in die Schweiz reist, muss sich testen lassen und Formulare ausfüllen. Blick zeigt die Übersicht für Heimkehrer nach den Herbstferien.
Publiziert: 08.10.2021 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2021 um 10:34 Uhr
Fabio Giger und Darija Knezevic

Der Bundesrat hat vorgesorgt: Nachdem uns die Corona-Welle wegen infizierter Reiserückkehrer im Sommer einholte, wurden per 20. September für die Herbstferien und darüber hinaus die Regeln verschärft. Ungeimpfte kommen ohne Test nicht ins Land. Zusätzlich müssen fast alle Einreisende ein Formular für die Rückkehr in die Schweiz ausfüllen.

Die Regeln gelten unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Und sie gelten auch für Grenzübertritte zu Fuss und per Velo. Blick zeigt, was Sie bei der Rückkehr aus den Herbstferien beachten müssen.

Was müssen Ungeimpfte bei der Einreise in die Schweiz vorlegen?
Ab Montag, den 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Zusätzlich müssen sie online ein Einreiseformular, das Passenger Locator Form (Download hier), ausfüllen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich ein zweites Mal testen lassen.

Warum wird ein zweiter Test am Tag 4 bis 7 verlangt?
Da einreisende Personen sich auch kurz vor der Einreise anstecken und zu diesem Zeitpunkt in der Inkubationszeit noch negativ getestet werden können, ist ein zweiter Test am Tag 4 bis 7 erforderlich.

Was sind die Regeln für Genesene? Müssen diese doppelt geimpft sein?
Nein, Genesene brauchen für die Einreise lediglich ihr Covid-Zertifikat und das Einreiseformular. Wenn man länger als vor sechs Monaten an Covid erkrankt ist, müssen sich Genesene einmal impfen lassen.

Für Geimpfte gibts also keine neuen Auflagen?
Doch. Auch geimpfte Personen müssen das Einreiseformular ausfüllen. Für sie entfällt jedoch die Testpflicht.

Das neue Einreiseregime gilt aber nur für Flugreisende, oder?
Nein! Es ist völlig egal, ob Ungeimpfte mit dem Auto, Bus, Zug oder Flugzeug einreisen. Das neue Grenzregime gilt für alle Verkehrswege.

Muss ich einen PCR-Test vorlegen oder reicht ein Antigen-Schnelltest?
Beide Tests werden bei der Einreise akzeptiert, jedoch sind diese unterschiedlich lange gültig. Der PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72h sein, der Antigen-Schnelltest nicht älter als 48h.

Wer bezahlt die Testkosten?
Die Testkosten werden nicht vom Bund übernommen. Sie müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Zudem werden ab dem 11. Oktober die Testkosten in der Schweiz nicht mehr vom Bund übernommen, ausser für jene, die sich nicht impfen lassen können.

Wer ist vom neuen Grenzregime ausgenommen?
Ungeimpfte Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzgebieten einreisen, müssen sich weder anmelden noch testen lassen. Das gilt auch für Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen.

Sind Kinder betroffen, falls ja, ab welchem Alter?
Die Testpflicht gilt ab dem Alter von 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Einreise muss aber für Kinder und Jugendliche jeden Alters ein Einreiseformular ausgefüllt werden.

Ich habe keinen Internetzugang, um das Formular online auszufüllen. Wie gehe ich vor?
Lassen Sie sich das Formular von jemandem ausdrucken, etwa von Ihrem Hotel. Die Papierversion ist auf der BAG-Website verfügbar.

Ein ungeimpfter Thurgauer will für seinen Wocheneinkauf nach Konstanz (D). Muss er sich bei der Rückreise testen lassen?
Nein. Er bewegt sich nur im deutschen Grenzgebiet. Darum muss er sich bei der Rückreise weder testen lassen noch ein Anmeldeformular ausfüllen.

Eine ungeimpfte Französin aus Mülhausen (F) will nach Basel eine Kollegin besuchen. Muss sie sich testen lassen, bevor sie in die Schweiz kann?
Auch für diese ungeimpfte Französin gilt das neue Grenzregime nicht, weil sie aus dem Grenzgebiet kommt. Wäre sie aus Paris oder Nizza, müsste sie sich zweimal testen lassen und anmelden.

Spielt es für die Einreise eine Rolle, welcher Covid-Impfstoff gepikst wurde?
Ja, für die Einreise werden die Covid-Impfstoffe folgender Hersteller akzeptiert: Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen / Johnson & Johnson, Sinopharm / BIBP und Sinovac. Genauer Infos finden Sie auf folgender Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Ich habe ein ausländisches Covid-Zertifikat. Wird dies akzeptiert?
Hier ist Vorsicht geboten: Nicht alle Impfstoffe, welche für die Einreise akzeptiert werden, berechtigt auch zum Eintritt an zertifikatspflichtigen Orten. Das BAG gibt hier detaillierte Informationen zu den einzelnen Impfstoffen.

Wie kontrolliert der Bund das neue Grenzregime?
Jeden Tag passieren über 2 Millionen Menschen und 1 Million Fahrzeuge die Schweizer Grenze. Jede einzelne Person zu kontrollieren ist schlicht unmöglich. Die Zollbehörden sind angehalten, risikobasierte Kontrollen durchzuführen. Die Kantone führen Stichproben durch, ob nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen den zweiten Test wirklich gemacht haben.

Was droht Testverweigerern?
Wer an der Grenze keinen negativen Test vorweisen kann, muss diesen sofort nach der Einreise in die Schweiz nachholen. Dazu droht eine Busse in der Höhe von 200 Franken. Wer den zweiten Test nicht macht, muss ebenfalls 200 Franken Busse bezahlen. Fehlt das Einreiseformular, werden 100 Franken fällig.

Führt der Bundesrat die Quarantäneliste wieder ein?
Nein. Der Bundesrat findet eine periodische aktualisierte Liste mit Risikoländern nicht mehr sinnvoll. Wegen der hochansteckenden Delta-Variante können die Fallzahlen regional sehr rasch ansteigen. Eine Liste würde deshalb sehr kurzfristig angepasst werden müssen, was sehr unpraktisch wäre.

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